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„Ob“ und „Wie“ einer Verlängerung der Mietpreisbremse verlangt gründliche Prüfung

Berlin – Gestern hat das Bundeskabinett die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. In der Öffentlichkeit wird der Eindruck erweckt, dass die Mietpreisbremse nun schnell durch den Deutschen Bundestag verabschiedet werden muss, um ein rasches Auslaufen zu verhindern. Die aktuelle Rechtslage lässt es aber zu, dass dort, wo die Mietpreisbremse vor dem 31.12.2025 ausläuft, die Länder die Mietpreisbremse durch Verordnung verlängern können. Grundlage hierfür ist die aktuelle Rechtslage. Berlin, wo die Mietpreisbremse am 31.05.2025 auslaufen würde, könnte die Mietpreisbremse also bis 31.12.2025 verlängern.

20. Dezember 2024
bluedesign - stock.adobe.com
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Berlin – Gestern hat das Bundeskabinett die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. In der Öffentlichkeit wird der Eindruck erweckt, dass die Mietpreisbremse nun schnell durch den Deutschen Bundestag verabschiedet werden muss, um ein rasches Auslaufen zu verhindern. Die aktuelle Rechtslage lässt es aber zu, dass dort, wo die Mietpreisbremse vor dem 31.12.2025 ausläuft, die Länder die Mietpreisbremse durch Verordnung verlängern können. Grundlage hierfür ist die aktuelle Rechtslage. Berlin, wo die Mietpreisbremse am 31.05.2025 auslaufen würde, könnte die Mietpreisbremse also bis 31.12.2025 verlängern.

„Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Es ist bezeichnend, dass der Entwurf des Bundeskabinetts den Passus des „Buschmann-Entwurfs“ gestrichen hat, wonach unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse 2015 an eine erneute (dritte) Verlängerung höhere Anforderungen zu stellen sind, um diese verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Es spricht viel dafür, dass mit der bloßen Verlängerung der Mietpreisbremse und der Erweiterung des Anwendungsbereichs für Neubau die Bundesregierung die Vorgaben der Verfassung konterkariert.

„Die Prüfung über das ‚Ob‘ und ‚Wie‘ der Mietpreisbremse sollte dem neu gewählten Bundestag überlassen werden. Es bleibt ausreichend Zeit für die notwendige Prüfung, inwieweit steigende Preise, eine Vielzahl regulatorischer Eingriffe etwa im Bereich des Klimaschutzes auf der einen Seite und der Beschränkung der Einnahmesituation durch das Mietrecht auf der anderen Seite nicht gerade dazu geführt haben, dass die Zahl der Baugenehmigungen seit 2022 rückläufig ist und sich angespannte Wohnungsmärkte nicht vielmehr zementiert haben“, so Gedaschko.

„Auch ist kritisch zu betrachten, dass die Mietpreisbremse nicht zwischen einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern und solchen, die sich auch höhere Mieten problemlos leisten können, differenziert. Die Mietpreisbremse gilt unabhängig des Einkommens“, sagte Gedaschko.

Sollte die Mietpreisbremse, die eigentlich eine kurzfristige Übergangslösung sein sollte, aber tatsächlich verlängert werden, müssten die Anforderungen an die Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte tatsächlich an Bedingungen geknüpft werden. Sie sollte nur dann verlängert werden, wenn parallel mit der Ausweisung angespannter Wohnungsmärkte zum Beispiel

  • zusätzliche Bauflächen ausgewiesen werden,
  • Nachverdichtungspotenziale genutzt werden,
  • zusätzliches Personal in den Bauämtern bereitgestellt wird, oder
  • die Anforderungen an den Neubau deutlich abgesenkt werden („Regelstandard E“)

Das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ hat dazu eine Fülle an Vorschlägen erarbeitet, die von den Ländern und den Kommunen konkret umgesetzt werden können.

„Es wäre fatal, wenn die Verlängerung der Mietpreisbremse zu einer Neubaubremse führen würde – und dies noch auf einer verfassungswidrigen Grundlage“, so Gedaschko.

Am Nachmittag führte die Sommertour nach Speyer 🏘️☀️ Drei Stationen, drei unterschiedliche Ansätze – und doch verbindet sie eine Frage: Wie kann Wohnen bezahlbar, nachhaltig und gemeinschaftlich gestaltet werden? Los ging’s bei der GEWO Speyer 🏗️ In der Kurt-Schumacher-Straße entstehen drei neue Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen. Fast die Hälfte wird sozial gefördert. Dank der Förderung des Landes Rheinland-Pfalz bleibt das Mietniveau auch langfristig für mittlere Einkommen bezahlbar. Klimagerechte Bauweise, fünf barrierefreie Wohnungen – davon drei rollstuhlgerecht – und ein 200 Quadratmeter großer Gemeinschaftsraum ergänzen das Konzept. GEWO-Geschäftsführer Oliver Hanneder gab Einblicke in die Umsetzung. Nächster Stopp: @[Gemeinnütziges Siedlungswerk Speyer GmbH] 🏙️ Beim Projekt „Seppelskasten“ wurde zwischen 2019 und 2024 eine ehemalige Gewerbeimmobilie in eine moderne, weitgehend barrierefreie Wohnanlage verwandelt. Neubau und teilweise erhaltene Bestandsgebäude verbinden unterschiedliche Wohnformen. Auch eine Wohngruppe des Jugendwerks hat hier ein Zuhause gefunden. Fernwärme, Photovoltaik, begrünte Dächer und zusätzliche Grünflächen machen das Projekt auch energetisch zukunftsfähig. GSW-Geschäftsführer @[Christian Rohatyn] stellte das Projekt vor. Zum Abschluss: Mehrgenerationenwohnen bei der @[Baugenossenschaft Speyer eG] 🤝 13 Wohneinheiten, ein Gemeinschaftsraum und eine Gewerbeeinheit bilden den Rahmen für ein vielfältiges Miteinander. Auszubildende, Senioren, Familien und Alleinerziehende leben hier unter einem Dach. Der GBS-Nachbarschaftsverein sorgt mit regelmäßigen Treffen und Aktivitäten für Austausch und Unterstützung. @[Oliver Pastor] und @[Bernd Reif], Vorstände der GBS Speyer, zeigten, wie soziales Management lebendige Nachbarschaften stärken kann. Drei Projekte, drei Wege – aber eine gemeinsame Perspektive: Zukunftsfähiges Wohnen braucht Bezahlbarkeit, Klimaschutz, Barrierefreiheit und lebendige Quartiere. Speyer zeigt, wie das ganz praktisch funktionieren kann. #Sommertour2026 #Wohnungswirtschaft #Speyer #BezahlbaresWohnen #Quartiersentwicklung

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