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„Ob“ und „Wie“ einer Verlängerung der Mietpreisbremse verlangt gründliche Prüfung

Berlin – Gestern hat das Bundeskabinett die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. In der Öffentlichkeit wird der Eindruck erweckt, dass die Mietpreisbremse nun schnell durch den Deutschen Bundestag verabschiedet werden muss, um ein rasches Auslaufen zu verhindern. Die aktuelle Rechtslage lässt es aber zu, dass dort, wo die Mietpreisbremse vor dem 31.12.2025 ausläuft, die Länder die Mietpreisbremse durch Verordnung verlängern können. Grundlage hierfür ist die aktuelle Rechtslage. Berlin, wo die Mietpreisbremse am 31.05.2025 auslaufen würde, könnte die Mietpreisbremse also bis 31.12.2025 verlängern.

20. Dezember 2024
bluedesign - stock.adobe.com
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Berlin – Gestern hat das Bundeskabinett die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. In der Öffentlichkeit wird der Eindruck erweckt, dass die Mietpreisbremse nun schnell durch den Deutschen Bundestag verabschiedet werden muss, um ein rasches Auslaufen zu verhindern. Die aktuelle Rechtslage lässt es aber zu, dass dort, wo die Mietpreisbremse vor dem 31.12.2025 ausläuft, die Länder die Mietpreisbremse durch Verordnung verlängern können. Grundlage hierfür ist die aktuelle Rechtslage. Berlin, wo die Mietpreisbremse am 31.05.2025 auslaufen würde, könnte die Mietpreisbremse also bis 31.12.2025 verlängern.

„Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Es ist bezeichnend, dass der Entwurf des Bundeskabinetts den Passus des „Buschmann-Entwurfs“ gestrichen hat, wonach unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse 2015 an eine erneute (dritte) Verlängerung höhere Anforderungen zu stellen sind, um diese verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Es spricht viel dafür, dass mit der bloßen Verlängerung der Mietpreisbremse und der Erweiterung des Anwendungsbereichs für Neubau die Bundesregierung die Vorgaben der Verfassung konterkariert.

„Die Prüfung über das ‚Ob‘ und ‚Wie‘ der Mietpreisbremse sollte dem neu gewählten Bundestag überlassen werden. Es bleibt ausreichend Zeit für die notwendige Prüfung, inwieweit steigende Preise, eine Vielzahl regulatorischer Eingriffe etwa im Bereich des Klimaschutzes auf der einen Seite und der Beschränkung der Einnahmesituation durch das Mietrecht auf der anderen Seite nicht gerade dazu geführt haben, dass die Zahl der Baugenehmigungen seit 2022 rückläufig ist und sich angespannte Wohnungsmärkte nicht vielmehr zementiert haben“, so Gedaschko.

„Auch ist kritisch zu betrachten, dass die Mietpreisbremse nicht zwischen einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern und solchen, die sich auch höhere Mieten problemlos leisten können, differenziert. Die Mietpreisbremse gilt unabhängig des Einkommens“, sagte Gedaschko.

Sollte die Mietpreisbremse, die eigentlich eine kurzfristige Übergangslösung sein sollte, aber tatsächlich verlängert werden, müssten die Anforderungen an die Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte tatsächlich an Bedingungen geknüpft werden. Sie sollte nur dann verlängert werden, wenn parallel mit der Ausweisung angespannter Wohnungsmärkte zum Beispiel

  • zusätzliche Bauflächen ausgewiesen werden,
  • Nachverdichtungspotenziale genutzt werden,
  • zusätzliches Personal in den Bauämtern bereitgestellt wird, oder
  • die Anforderungen an den Neubau deutlich abgesenkt werden („Regelstandard E“)

Das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ hat dazu eine Fülle an Vorschlägen erarbeitet, die von den Ländern und den Kommunen konkret umgesetzt werden können.

„Es wäre fatal, wenn die Verlängerung der Mietpreisbremse zu einer Neubaubremse führen würde – und dies noch auf einer verfassungswidrigen Grundlage“, so Gedaschko.

Wie gelingt erfolgreicher Stadtumbau? Eine beeindruckende Antwort auf diese Frage bot sich GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] und @[Frank Emrich], Verbandsdirektor des @[vtw - Verband Thüringer- Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.], bei der gemeinsamen Sommertour in Leinefelde. Seit vielen Jahren gestalten die kommunale Wohnungsgesellschaft WVL und die Wohnungsbaugenossenschaft LWG die Entwicklung der Stadt gemeinsam. Was nach der Wende mit Rückbau begann, entwickelte sich zu einer außergewöhnlich engen Partnerschaft. Das Besondere: Die Tiefe der Kooperation ist einzigartig. Gemeinsam wurden Gestaltungskonzepte entwickelt, die Stadt neu gedacht und zahlreiche Projekte umgesetzt. So entstehen nach und nach aus Wohngebäuden der 1960er-Jahre moderne und attraktive Wohnangebote. Erfahrungen aus den ersten Sanierungen fließen in weitere Projekte ein. Nachträglich angebaute Balkone, Aufzüge mit Laubengängen, ein verbesserter Schallschutz und neue Wohnungsschnitte zeigen, wie Bestandsgebäude zukunftsfähig gemacht werden können. Aktuell wird diese gemeinsame Stadtgestaltung im Rahmen der Landesgartenschau sichtbar: Mit dem „Blumenblock“ haben die Partner einen Wohnblock in ein außergewöhnliches Ausstellungsobjekt verwandelt. Neben den floralen Gestaltungen bietet eine original erhaltene Nostalgiewohnung spannende Einblicke in das Wohnen vergangener Jahrzehnte. Vor Ort tauschten sich @[Tino Hartlep] von der WVL und Jörg Schiering von der LWG mit Landrätin Dr. @[Marion Frant], Bürgermeister Christian Zwingmann, Staatssekretär @[Dr. Tobias J. Knoblich], GdW-Präsident Axel Gedaschko und vtw-Verbandsdirektor Frank Emrich über die erfolgreiche Stadt- und Quartiersentwicklung in Leinefelde aus. Leinefelde zeigt eindrucksvoll, was möglich ist, wenn kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen über Jahrzehnte hinweg gemeinsam an einer Vision arbeiten. #Sommertour #Leinefelde #Wohnungswirtschaft #Bestandsentwicklung #Stadtentwicklung #Quartiersentwicklung #Landesgartenschau

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