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Mietrecht: Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft kritisieren Ultra-Kurz-Frist und lehnen Gesetzentwurf ab

Berlin – Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) hat mit großer Verwunderung die sehr kurze Fristgewährung für eine Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohnraummiete“ über den dritten Advent durch das Bundesjustizministerium zur Kenntnis genommen. Die Verbände der BID äußern sich deshalb inhaltlich nicht zu dem Entwurf.

9. Januar 2025
Recht So

„Die BID lehnt den Gesetzentwurf insgesamt ab und wird deshalb keine inhaltliche Stellungnahme abgeben. Damit die Branche ihren unverzichtbaren Beitrag zur Entspannung der Wohnungskrise leisten kann, sind stabile Rahmenbedingungen erforderlich. Der vorliegende Gesetzentwurf und insbesondere der Kabinettsbeschluss vom 11. Dezember 2024 zur Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse beeinträchtigen das Investitionsklima jedoch nachhaltig und tragen damit zur Verfestigung der Krise im Mietwohnungssektor bei, statt sie zu lösen.

Es zeugt nicht von Respekt des Bundesjustizministeriums den angesprochenen Verbänden und dem Themenkomplex Wohnen gegenüber, wenn am Freitagmittag eine Frist über das Adventswochenende bis Montag eingeräumt wird. Derartige Überrumpelungen haben wir zuletzt Ostern 2023 mit der geforderten Stellungnahme zu dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes erlebt. Gerade das für alle Bürgerinnen und Bürger zentrale Thema Wohnen verdient die professionelle Bearbeitung aller Beteiligten und keine Schnellschüsse im Wahlkampf“, kritisierte der BID-Vorsitzende Dirk Salewski.

„Die aktuellen Zahlen sprechen für die Dramatik: Im September 2024 wurden in Deutschland 15.300 Wohnungen genehmigt – 23,1 Prozent oder 4.600 Genehmigungen weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis September 2024 sank die Zahl der Baugenehmigungen auf 157.200, was fast 20 Prozent unter dem Vorjahresniveau liegt.

Die Wohnraumknappheit verschärft sich weiter. Aktuell fehlen 600.000 Wohnungen, und ohne Gegenmaßnahmen könnte die Neubaulücke bis 2027 auf 830.000 anwachsen“, so Salewski in Berlin. (kag)

Zum Abschluss des NEW bauhaus Festivals in Weimar hat Festivaldirektor @[Michael Rücker] zu einer Verbänderunde unter der Überschrift „Neustart Baustelle. Welche Geschäftsmodelle die Bauwirtschaft durch die Transformation tragen“ eingeladen, an der u.a. Dr. @[Christian Lieberknecht] (#GdW) teilnahm. In einem Impulsvortrag von @[Martin Langen] (@[B+L Marktdaten GmbH - construction market research]) wurde deutlich, dass auch künftig eine hohe Nachfrage nach Wohnungen in Deutschland besteht. Angesichts eines aktuellen Wohnungsbedarfs von ca. 1,2 Mio. und ca. 10 Mio. Menschen in beengten Wohnungen bedarf es mehr Neubau, auch als wichtige Fluktuationsreserve für den Wohnungsmarkt. @[Dirk Salewski] (@[Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen]) machte klar, dass sich in der aktuellen Lage kaum noch ein Haushalt eine neue Wohnung leisten kann. Man sollte daher hinterfragen, ob die hohen Standards des Bauens noch sinnvoll sind. @[Olaf Demuth] (@[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie], @[Zech Group]) verwies auf eine durchschnittliche Auslastung der Bauunternehmen von ca. 75 %, die im Wohnungsbau mit ca. 35-40 % noch deutlich geringer ausfällt. Dr. Tillman Prinz (Bundesarchitektenkammer) betonte, dass mit der Diskussion um den Gebäudetyp E und dem „Hamburg Standard“ der richtige Weg eingeschlagen wurde. Er sieht zudem Potenziale im Bestand. Dr. Christian Lieberknecht machte deutlich, dass es vor allem darum geht, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Er verwies auf serielles und modulares Bauen als innovativen Lösungsansatz. Mit der Neuauflage der Rahmenvereinbarung 2.0 stellt der GdW seinen 3.000 Mitgliedern 25 ausgewählte Konzepte zur Verfügung. Neben den Verbänden ist auch der Bund gefordert: Das angekündigte Gebäudetyp-E-Gesetz liegt noch immer nicht vor. Seine Verabschiedung ist dringend notwendig, um Baukosten zu reduzieren und dem Wohnungsneubau wieder Schwung zu verleihen.

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