Maßnahmen zur Reaktivierung des Wohnungsbaus dringend notwendig: EH-55-Förderung befristet wiedereinführen
Es handelt sich insbesondere um Vorhaben, die nach dem KfW-Effizienzhaus-55-Standard (EH 55) geplant wurden. Viele verfügen über eine gültige KfW-Förderzusage, konnten jedoch aufgrund der veränderten Marktbedingungen nicht begonnen oder abgeschlossen werden. Andere Projekte wurden nach den Anforderungen des EH-55-Standards genehmigt, konnten aber durch den Förderstopp 2022 keinen Antrag mehr stellen.
Die Wiederherstellung der Förderfähigkeit des EH-55-Standards ist bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Die BID erwartet jetzt die schnelle Umsetzung dieses politischen Willens und die entsprechende Bereitstellung der finanziellen Mittel.
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