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Leichte Erholung bei Baugenehmigungen – „Fast Lane“ fürs Wohnen für echte Trendwende notwendig

17. Oktober 2025
nikkytok - stock.adobe.com
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Berlin – Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baugenehmigungszahlen für August 2025 zeigen eine leichte Erholung, eine echte Trendwende im Wohnungsbau ist aber noch nicht zu erkennen. Mit rund 19.300 genehmigten Wohnungen wurde das Niveau des Vorjahresmonats um 5,7 Prozent übertroffen. Im Zeitraum von Januar bis August 2025 wurde deutschlandweit der Bau von 151.200 Wohnungen genehmigt – 6,5 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Den größten Anteil an diesem Zuwachs tragen die Einfamilienhäuser mit 15,5 ProzentBei Zweifamilienhäusern ging die Zahl um 5,3 Prozentzurück. Im für den bezahlbaren Wohnraum entscheidenden Mehrfamilienhausbau genehmigten die Behörden 79.100 Wohnungen, was einem Anstieg um 4,9 Prozententspricht.

„Das leichte Plus bei den Baugenehmigungen ist ein erstes positives Signal. Eine echte Trendumkehr ist aber noch nicht erkennbar. Auch mit etwas Rückenwind werden in Deutschland 2025 wohl kaum mehr als 218.000 Wohnungen entstehen. Das ist viel zu wenig für die vielen Wohnungssuchenden, die Familien in überfüllten Wohnungen und die Unternehmen, die händeringend Fachkräfte suchen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Der Bau-Turbo, der am 17. Oktober 2025 im Bundesrat verabschiedet wurde, hilft in erster Linie dabei, schneller an Flächen zu kommen. „Er ist also in Wahrheit ein Bauland-Turbo und kann nur einen Teil der Probleme lösen – wenn die Kommunen ihn denn auch nutzen“, sagt Gedaschko. Wenn die Länder und Kommunen jetzt nicht beherzt handeln und die vereinfachten Regeln tatsächlich anwenden, verpufft der Effekt. „Leider gibt es schon Kommunen, die trotz Wohnraummangel ankündigen, beim alten Trott zu bleiben – das ist völlig unverständlich“, so der GdW-Präsident.

Der GdW fordert deshalb weitergehende, strukturelle Reformen für deutlich mehr Tempo, Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Wohnungsbau. Notwendig ist eine echte „Fast Lane“ fürs Wohnen – mit einem rechtlich verankerten Abwägungsvorrang zugunsten des Wohnungsbaus. Was bei Windrädern längst selbstverständlich ist, muss auch für bezahlbaren Wohnraum gelten. In Zeiten massiven Mangels muss gelten: Vorfahrt für das, was Menschen wirklich dringend brauchen – ein Dach über dem Kopf.

Auch das derzeitige Fördersystem muss dringend angepasst werden. „Die Bundesförderung muss endlich auf Wirtschaftlichkeit und einfache Standards setzen statt auf teuren Zuckerguss. Wir brauchen bezahlbares Schwarzbrot statt überzogener Klimastandards, damit am Ende Wohnungen entstehen, die sich Normalverdiener auch leisten können“, so Gedaschko. (schi)

Mietkautionskonten dienen einem einzigen Zweck: der Sicherung von Ansprüchen aus konkreten Mietverhältnissen. Die Kaution ist in Deutschland gesetzlich auf drei Nettokaltmieten begrenzt und strikt vom Vermögen des Vermieters getrennt zu halten. Deshalb muss der Vermieter sie auf einem Treuhandkonto anlegen, bei vielen Mietern auf einem #Treuhandsammelkonto. Kurz: Ein Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko gibt es nicht, weil die Kaution immer nur Teil eines Mietverhältnisses ist und am Ende zum Beispiel vom Vermieter genutzt werden kann, wenn die Wohnung nicht in dem vertraglich geschuldeten Zustand zurückgegeben wird.   Deshalb sieht der GdW einen aktuellen Entwurf der europäischen Geldwäschebehörde AMLA sehr kritisch: Er würde alle Treuhandsammelkonten gleich behandeln und damit die bewährte risikoorientierte Praxis bei Mietkautionssammelkonten einschränken. Die Folge wäre, dass sämtliche Mieterinnen und Mieter nachträglich identifiziert und verifiziert werden müssten, mit erheblichem Aufwand für Wohnungsunternehmen und Mietende. Gerade für ältere Menschen, Betreuungsfälle oder Menschen mit sprachlichen Barrieren wäre das unverhältnismäßig.   Unsere Position ist klar: Regulierung muss risikogerecht und verhältnismäßig bleiben. Wir sind klar gegen Geldwäsche. Aber mit Mietkautionen erfolgt diese nicht! Deshalb haben wir uns an Bundesfinanzminister @[Lars Klingbeil] und Justizministerin Stefanie Hubig gewandt und setzen uns für eine ausdrückliche risikoorientierte Ausnahmeregelung ein.   Die AMLA lädt aktuell zu sektoralen Roundtables zu vereinfachten Sorgfaltspflichten (Simplified Due Diligence) ein. Diese Gelegenheit wird der GdW nutzen, um die Praxis der Wohnungswirtschaft einzubringen – für Regeln, die wirken, ohne unnötige Bürokratie zu schaffen.   #Wohnungswirtschaft #Bürokratieabbau #Geldwäscheprävention #AMLA #EU @[Ingeborg Esser] @[Axel Gedaschko] @[Christian Lieberknecht]

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