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Leerstand zu Wohnraum: Förderprogramm Gewerbe zu Wohnen startet im Juli 2026

Berlin – In Deutschland besteht weiterhin ein großer Bedarf an neuem Wohnraum. Gleichzeitig gibt es in vielen Städten und Regionen leerstehende und unsanierte Gewerbeimmobilien mit wenig Nutzungsperspektive. Durch Umbau und energetische Ertüchtigung kann daraus neuer Wohnraum geschaffen werden. Das Bundesbauministerium plant deshalb zum Juli 2026 den Förderstart für das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“. Für das Jahr 2026 stehen 300 Millionen Euro bereit.

1. April 2026
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Foto: pixabay

Zum Förderprogramm: 

  • Gefördert wird der Umbau von zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden. 
  • Antragsberechtigt sind alle Investoren. Investor meint im Rahmen dieser Förderung den Auftraggeber der Maßnahme, der ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile solcher Gebäude zu Wohnraum umbauen möchte. Investoren können natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften sein. Auch Selbstnutzer können die Förderung beantragen.  
  • Die Förderung des Umbaus ist mit der Auflage einer Sanierung der Immobilie mindestens auf das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) verbunden. Davon ausgenommen sind Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Für diese muss das energetische Niveau „EH Denkmal EE“ erreicht werden. Für besondere Fälle sind auch Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen.  
  • Gefördert werden bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben pro durch Umbau entstehende Wohneinheit als direkter Zuschuss – also bis zu 30.000 Euro direkter Zuschussförderung je Wohneinheit. Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen nicht dazu. Die Förderung kann grundsätzlich mit anderen Förderungen, wie der Sanierungsförderung „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kombiniert werden, sofern die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt. 
  • Zu den förderfähigen Ausgaben können z.B. die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung gehören.  
  • Die Gesamtförderung pro Unternehmen wird grundsätzlich bei 300.000 Euro gedeckelt, da die Förderung rechtlich auf Grundlage der europarechtlichen De-minimis-Verordnung erfolgt, die eine klare Fördergrenze zieht.  
  • Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, soweit sie nicht selbst Gegenstand einer Förderung sind. 

Weitere Informationen sind der Richtlinie Gewerbe zu Wohnen zu entnehmen, die am 2. April im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:  „In vielen Städten stehen Gebäude leer, während gleichzeitig Wohnungen fehlen. Orte, die einmal voller Leben waren, stehen still, während so viele Menschen nach Wohnraum suchen. Dieser Widerspruch beschäftigt mich. Und genau hier wollen wir ansetzen. Mit unserem neuen Förderprogramm ‚Gewerbe zu Wohnen‘ geben wir ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance. Wir wollen aus stillen Gebäuden wieder lebendige Orte machen. Das sind Orte, an denen Menschen wohnen, Familien ankommen und Stadtviertel neu aufblühen. 

Dabei verbinden wir drei Ziele, die heute untrennbar zusammengehören: Wir bekämpfen Leerstand, schaffen dringend benötigten Wohnraum und treiben gleichzeitig die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung unserer Städte voran. Denn jedes umgebaute Gebäude spart Ressourcen, erhält gewachsene Strukturen und bringt neues Leben in unsere Innenstädte. 

Mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je entstehender Wohneinheit setzen wir bewusst einen starken Anreiz. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung ist für Investoren höchst attraktiv und gleichzeitig ein kraftvoller Impuls, um Projekte zu starten, die unsere Städte nachhaltig verändern. Damit aus leerstehenden Gebäuden wieder Zuhause werden. Und aus stillen Straßen wieder lebendige Nachbarschaften.“ (tot/schi)

#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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