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Ladestationen für Mehrparteienhäuser gefördert

Berlin – Für einen Umstieg auf ein E-Auto sind ausreichende Lademöglichkeiten eine wichtige Voraussetzung. Die Bundesregierung treibt deshalb den Ausbau weiter voran – mit einem neuen Förderprogramm für Ladeinfrastruktur an und in Mehrparteienhäusern.

15. April 2026
Quartiersladesäulen Potsdam + Hochbeete Lotte-Laserstein-Straße 16 – Potsdam (2) (002)

Elektromobilität ist im Alltag angekommen – muss aber weiter ausgebaut werden. Besonders in Mehrparteienhäusern, wo ein Großteil der Menschen in Deutschland lebt, fehlt es oft noch an Ladeinfrastruktur. Die Bundesregierung will deshalb mit einem Förderprogramm unterstützen. Für den Ausbau werden insgesamt 500 Millionen Euro bereitgestellt.

Ab wann können Anträge eingereicht werden?

Ein Antrag kann ab 15. April 2026 gestellt werden. Das Förderprogramm ist in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für folgende Zielgruppen unterteilt:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung,
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich. Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich.

Was wird konkret gefördert?

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, darunter zählen beispielsweise Wandladestationen in Verbindung mit der technischen Ausrüstung, aber auch Netzanschlüsse oder notwendige Baumaßnahmen.

Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wandladestation,
  • maximal 1.500 Euro mit Wandladestation oder
  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden – also Laden in zwei Richtungen – unterstützt.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 Kilowatt betragen. Eine Bedingung für den Erhalt der Förderung ist außerdem, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm lesen Sie beim Bundesverkehrsministerium.

Wie unterstützt der Bund den weiteren Ladeinfrastrukturausbau und E-Mobilität?

Die Bundesregierung hat im November 2025 einen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 auf den Weg gebracht. Er bildet den zentralen strategischen Rahmen für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Ziel ist es, für das Laden aller Elektrofahrzeuge zu verbessern und ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Ladenetz zu schaffen.

Um die E-Mobilität weiter voranzubringen, hat die Regierung bereits bessere Abschreibungen für Elektro-Firmenfahrzeuge und eine höhere Förderung bei der Dienstwagenbesteuerung eingeführt. Sie hat außerdem die Kfz-Steuerbefreiung für neue Elektroautos bis zum Jahr 2035 verlängert und unterstützt Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen beim Umstieg auf E-Mobilität mit einem Förderprogramm. (wer)

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