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Kabinettsbeschluss zum Mietrecht: Weitere Verschärfung zementiert Neubaustopp

Berlin – Das Bundeskabinett hat am 18. Dezember 2024 den Referentenentwurf zum Mietrecht verabschiedet. Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von sechs auf sieben Jahre auszuweiten. Für angespannte Wohnungsmärkte soll die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 15 Prozent auf elf Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt werden.

9. Januar 2025
Recht So

„Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts zur weiteren Verschärfung des Mietrechts ist nichts anderes als Wahlkampf“, erklärte dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen führen im Zusammenhang mit der ebenfalls bereits vorgeschlagenen Verschärfung der Mietpreisbremse dazu, dass angespannte Wohnungsmärkte zementiert werden. Auf dieser Grundlage ist kein Neubau möglich. Steigende Baukosten auf der einen und sinkende Mieteinnahmen auf der anderen Seite führen zu einem Neubaustopp.

Mit dieser Politik ist die Ampelregierung an ihrem Ziel – 400.000 Wohnungen pro Jahr zu bauen – krachend gescheitert. Seit über zwei Jahren befinden sich die Genehmigungszahlen im Wohnungsbau im stetigen Sinkflug. Aus Respekt vor den Wählerinnen und Wählern sollte der neu gewählte Bundestag entscheiden, wie es bei der sozialen Frage unserer Zeit weitergeht.“

🏗️ Bezahlbares Bauen als „neues Normal“   Die #BID fordert eine schnelle politische Einführung des Gebäudetyps E und einen echten Perspektivwechsel im Wohnungsbau. Kostenoptimiertes #Bauen darf kein kompliziertes Sondermodell bleiben – es muss zum neuen Standard werden.   Jede Verzögerung verteuert den Wohnungsbau weiter und verschärft die Wohnraumknappheit. Entscheidend sind einfache Regeln, Haftungssicherheit und ein klar definierter Basisstandard, der bezahlbares, sicheres #Wohnen ermöglicht – ohne Überregulierung. https://lnkd.in/dhGgiiA8

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