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Kabinettsbeschluss zum Mietrecht: Weitere Verschärfung zementiert Neubaustopp

Berlin – Das Bundeskabinett hat am 18. Dezember 2024 den Referentenentwurf zum Mietrecht verabschiedet. Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von sechs auf sieben Jahre auszuweiten. Für angespannte Wohnungsmärkte soll die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 15 Prozent auf elf Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt werden.

9. Januar 2025
Recht So

„Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts zur weiteren Verschärfung des Mietrechts ist nichts anderes als Wahlkampf“, erklärte dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen führen im Zusammenhang mit der ebenfalls bereits vorgeschlagenen Verschärfung der Mietpreisbremse dazu, dass angespannte Wohnungsmärkte zementiert werden. Auf dieser Grundlage ist kein Neubau möglich. Steigende Baukosten auf der einen und sinkende Mieteinnahmen auf der anderen Seite führen zu einem Neubaustopp.

Mit dieser Politik ist die Ampelregierung an ihrem Ziel – 400.000 Wohnungen pro Jahr zu bauen – krachend gescheitert. Seit über zwei Jahren befinden sich die Genehmigungszahlen im Wohnungsbau im stetigen Sinkflug. Aus Respekt vor den Wählerinnen und Wählern sollte der neu gewählte Bundestag entscheiden, wie es bei der sozialen Frage unserer Zeit weitergeht.“

Mehr Baugenehmigungen – aber trübe Stimmung beim #Wohnungsbau 🏗️ Die Baugenehmigungen steigen zwar (August: +6,8 %), doch von einer echten Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sind wir weit entfernt. Die harten Fakten: 👉 Massive Lücke: Wir brauchen jährlich 320.000 neue Wohnungen, erwarten in diesem Jahr aber nur rund 200.000 Fertigstellungen. 👉 Getrübtes Klima: Das ifo-Institut meldet für September -25,1 Punkte im Wohnungsbau; 41,3 % der Unternehmen klagen über Auftragsmangel. 👉 Das Kernproblem: Solange sich der Neubau wirtschaftlich nicht rechnet, bleiben genehmigte Wohnungen schlicht ungebaut. Was jetzt geschehen muss: 1. Gebäudetyp E schnell umsetzen: Einfacher Gebäudebasisstandard („E wie einfach“) baut kostentreibende Anforderungen ab. 2. Verlässliche Förderung: Förderlücken bei der Neubauförderung (EH55-Plus) und Kürzungen für 2027 müssen unbedingt vermieden werden. 3. Rahmen- und Investitionsbedingungen verbessern: Die Investorenkonferenz der Bundesregierung am 19./20. Oktober muss endlich konkrete wirtschaftliche Taten liefern.

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