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Immobilienwirtschaft zur Verlängerung der Mietpreisbremse: Kurswechsel in der Wohnungspolitik nötig

Berlin – Die am 11. Juli 2025 im Bundesrat beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse kommentiert die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) mit deutlicher Kritik. Die BID-Präsidentin Iris Schöberl erklärt: „Die mietrechtliche Regulierung in Form der Mietpreisbremse hat sich nicht bewährt. Sie hat die Situation vielmehr verschlechtert.“ Jetzt komme es darauf an, dass der „Wohnungsbau-Turbo“ auch wirklich zünde.

17. Juli 2025
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Statt weiterer regulatorischer Verschärfungen fordert die BID einen Kurswechsel in der Wohnungspolitik: „Die Zukunft liegt in baurechtlichen Erleichterungen und klugen Fördermaßnahmen“, so Schöberl. Zudem müsse das hochkomplexe Mietrecht grundlegend evaluiert werden. Die BID setzt hierfür auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Expertengruppe Mietrecht“, in der auch ökonomischen Expertise eingebunden werden muss.

„Ziel muss es sein, die gesellschaftliche Herausforderung nach bezahlbarem Wohnraum zu lösen – nicht, sie weiter zu verschärfen“, betont Schöberl. Günstigerer Wohnraum entstehe durch mehr Wohnungsbau. „Es braucht keine Mietpreisbremse, wenn wir endlich die Bremsklötze beim Wohnungsbau entfernen“, so die BID-Präsidentin. Es komme jetzt auch auf eine konsequente Anwendung des „Wohnungsbau-Turbos“ in den Kommunen an, sobald dieser beschlossen sei, unterstreicht Schöberl. (ben/schi)

#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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