Gesetzentwurf zum Mietrecht: Mehr Regulierung bei möbliertem Wohnen und Indexmieten – Neubau bleibt entscheidend
Klarere Regeln für Möblierungszuschläge und Schonfristen
Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs betrifft den sogenannten Möblierungszuschlag. Künftig soll bei der Anwendung der Mietpreisbremse klarer geregelt werden, welcher Aufschlag für eine Möblierung zulässig ist. Vorgesehen ist eine pauschale Begrenzung auf fünf Prozent der Nettokaltmiete. Ziel ist es, Umgehungen der Mietpreisbremse einzudämmen und mehr Transparenz für Mieterinnen und Mieter zu schaffen. Daneben sieht der Entwurf vor, Schonfristregelungen bei Mietrückständen auszuweiten, um Kündigungen in finanziellen Ausnahmesituationen zu vermeiden.
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