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Geplante Verschärfungen im Miet- und Steuerrecht gefährden bezahlbaren Wohnungsbau massiv

Berlin – Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen begrüßt der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW viele der in den Ergebnispapieren der Arbeitsgruppen enthaltenen Weichenstellungen und konkreten Ansätze zur Förderung des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus. Allerdings warnt der Verband eindringlich vor den in Erwägung gezogenen Verschärfungen im Miet- und Steuerrecht. „Diese wichtigen und sinnvollen Ansätze wären schlicht und ergreifend wertlos, wenn parallel dazu Miet- und Steuerrechtsverschärfungen auch nur ansatzweise umgesetzt werden“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

3. April 2025
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Die seit 2013 erfolgten Änderungen im Mietrecht – darunter die Mietpreisbremse, Modernisierungsregelungen und die gebietsweise Kappungsgrenze von 15 Prozent – haben gezeigt, dass Verschärfungen nicht zu einer Entspannung der Wohnungsmärkte führen, sondern diese vielmehr zementieren. Gleichzeitig sind die Baupreise seit 2019 um rund 40 Prozent gestiegen, während die Anforderungen zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2045 drastisch verschärft wurden.

Besonders kritisch sieht der GdW die geplante Absenkung der Kappungsgrenze. Eine Reduzierung der Kappungsgrenze würde das Potenzial für angemessene und moderate Mieterhöhungen derart einschränken, dass der Neubau von bezahlbarem Wohnraum für die Mitte der Gesellschaft zum Erliegen kommt. „Die Vermietung wäre unattraktiv. Deshalb können wir nur davor warnen, diesen Irrweg zu beschreiten. Wer ernsthaft den Wohnungsbau in Deutschland wieder ankurbeln möchte, darf die Einnahmenseite der Unternehmen nicht unverhältnismäßig stark beschneiden. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen wären mit ihren deutlich unterdurchschnittlichen Mieten besonders betroffen, da die finanziellen Spielräume schon jetzt extrem eng sind. Eine solche Beschränkung würde unseren Mitgliedsunternehmen schlicht die Luft zum Atmen nehmen“, sagte Gedaschko.

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