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Gemeinsamer Appell an Bundeswirtschaftsministerium: Kundenanlagen brauchen dauerhafte Rechtssicherheit

19. März 2026
adobestock
Mirko - stock.adobe.com

Berlin – Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hat gemeinsam mit 29 weiteren Verbänden ein Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium sowie an zuständige Abgeordnete des Bundestages übermittelt. Darin sprechen sich die Verbände für eine dauerhafte, rechtssichere und europarechtskonforme Regelung für Kundenanlagen aus.

Die Verbände begrüßen, dass der Bundestag eine Übergangslösung geschaffen hat, die Bestandsanlagen bis zum 31. Dezember 2028 vor einer Einstufung als Bestandteil der Verteilnetze schützt. Für neue Kundenanlagen gibt es jedoch bislang keine vergleichbare Regelung, was zahlreiche neue dezentrale Energieversorgungsprojekte in der Wohnungswirtschaft faktisch auf Eis legt oder mit aufwendigen Einzelfallprüfungen belastet.

„Die kurze Atempause darf nicht dazu führen, dass die Arbeit an einer dauerhaften Lösung nachlässt. Es ist dringend erforderlich, eine dauerhafte, europarechtskonforme und bürokratiearme Lösung im Energiewirtschaftsgesetz zu verankern, so dass auch für Neuanlagen wieder rechtssicher geplant werden kann“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Aus Sicht der Verbändeallianz ist der Erhalt der Kundenanlagenregelung, die derzeit in § 3 Nummer 65, 66 EnWG geregelt ist, die beste Lösung für alle bestehenden und neuen Kundenanlagenkonstellationen. Hierzu müsste die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie angepasst werden. „Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die aktuellen Bemühungen des Ministeriums für eine Lösung auf europäischer Ebene“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben. Die Verbände fordern, das Thema „Kundenanlage“ national wie europäisch zur politischen Priorität zu machen und im Dialog mit anderen Mitgliedstaaten auf eine Anpassung der Richtlinie hinzuwirken.

„Die Wohnungswirtschaft steht bereit, ihren Beitrag zur Energiewende und zur lokalen Stromversorgung zu leisten – dafür brauchen wir jedoch klare, verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen. Nur so können Mieterstrom- und Quartiersmodelle weiter ausgebaut und bezahlbare Energielösungen für die Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt werden“, erklärte Axel Gedaschko. ⇒(zeis)

🏗️ Baugenehmigungen steigen – jetzt muss aus Zuversicht bezahlbarer Wohnraum werden Die Genehmigungszahlen zeigen weiter nach oben: Im Juli wurden bundesweit 22.500 Wohnungen genehmigt, 1,9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Von Januar bis Juli waren es 148.800 Wohnungen – ein Plus von 12,9 Prozent. Besonders wichtig für den Mietwohnungsbau: Bei neuen Mehrfamilienhäusern stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen um 15,1 Prozent auf 79.700. Das ist ein ermutigendes Signal. Aber: Eine Genehmigung ist noch keine gebaute und vor allem keine bezahlbare Wohnung. Auch die jüngste ifo-Umfrage zeigt: Die Zuversicht im Wohnungsbau wächst, die aktuelle Geschäftslage bleibt jedoch schwierig. Was jetzt zählt: 🏠 Baukosten dauerhaft senken – mit einem praxistauglichen Gebäude-Basisstandard und weniger kostentreibenden Anforderungen. 🏠 Gebäudetyp E endlich rechtssicher machen. Die Verzögerungen dürfen so nicht weitergehen. 🏠 Serielles und modulares Bauen stärken und Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. 🏠 Neubauförderung verlässlich gestalten, insbesondere für das bezahlbare mittlere Mietsegment, und die EH55-Plus-Förderung über das Jahresende hinaus fortführen. 🏠 Bei der Sonder-AfA nach § 7b EStG das vorgeschriebene Effizienzhaus-Niveau auf den kostengünstigeren EH55-Standard absenken. 📣 Bezahlbarer Neubau braucht mehr als steigende Genehmigungszahlen. Er braucht Rahmenbedingungen, unter denen Wohnungsunternehmen tatsächlich bauen können – und Menschen sich die entstehenden Wohnungen leisten können.

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