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Gebäudemodernisierungsgesetz: Tragfähiger Neustart für Klimaschutz und Investitionssicherheit

Berlin – Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung am 24. Februar 2026 auf Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Es soll das Gebäudeenergiegesetz der Vorgängerregierung ablösen. Unter anderem fällt die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

26. Februar 2026
Paragraph sign is leaning on a radiator

„Die Koalitionäre haben Wort gehalten: Der Prozess bis zu den Eckpunkten für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz glich in den vergangenen Monaten einem Gang durch ein politisches Minenfeld. Was auf Ebene der Ministerien leider nicht gelungen ist, haben die Parlamentarier von CDU/CSU und SPD politisch erfolgreich in offenkundig sehr vertrauensvoller Arbeit zusammengeführt: einen tragfähigen Kompromiss, der Investitionen wieder ermöglichen und zugleich Klimaschutz sichern kann“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, dazu.

Versprochen und geliefert: Jeder Heizungstyp kann bei Bedarf mit maximaler Wahlfreiheit ersetzt werden. Und in Verbindung mit der Grüngasquote kann das Klimaziel gleichwohl erreichbar bleiben wenn die Ermöglichung zusätzlicher Grüngase beispielsweise aus der Ukraine auch im weiteren Verfahren groß gedacht wird.

„Damit wird eine der größten Verunsicherungen der vergangenen Jahre ausgeräumt. Wir begrüßen diese Technologieoffenheit und die größere Entscheidungsfreiheit der Eigentümer“, so Gedaschko.

Die Aufhebung der engen Kopplung zwischen kommunaler Wärmeplanung und unmittelbaren Verpflichtungen im Gebäudebestand trägt der Realität vor Ort stärker Rechnung als frühere, eher am grünen Tisch entwickelte Modelle. Das schafft Praxistauglichkeit.

Die zugesicherte Finanzierung der Förderung bis 2029 ist ein wichtiges Signal für Investitionssicherheit.

Auch die Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie ohne zusätzliche nationale Verschärfungen etwa beim Neubaustandard sowie die Stärkung des Quartiersansatzes sind elementar wichtige Schritte. Die Vereinfachung der kommunalen Wärmeplanung insbesondere für kleinere Kommunen ist ebenfalls zu begrüßen.

Natürlich bleiben Detailfragen wie etwa zur Fortentwicklung der Grüngasquote, die die Technologieoffenheit ermöglicht: Aber das kann jetzt auf dieser Basis in einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsprozess (auch das ein gravierender Unterschied zur Gesetzgebung der Ampel-Regierung) aufgelöst werden.

„Gleichwohl gilt für alle Maßnahmen: dem Bürger muss klar sein, dass alle Möglichkeiten zur Erreichung der Klimaneutralität gegenüber den heutigen Systemen mit höheren Kosten verbunden sind. Da aber der neue Weg neben dem anzustrebenden Klimaziel auch auf stärkere nationale Resilienz beim künftigen Energiemix einzahlt, ist er auch doppelt wichtig und richtig. Es kommt darauf an, ihn jetzt so sicher, aber auch kostengünstig wie möglich zu beschreiten“, sagte Gedaschko.

Für den Praxispfad der Wohnungswirtschaft und die Bezahlbarkeit der Energiewende im Gebäudebestand ist die Ausgestaltung der Förderung entscheidend. Es ist notwendig, die mit dem Klimaschutzplan vorgesehenen Verbesserungen der Förderung zur Entlastung von Haushalten mit niedrigen Einkommen auch für Mieterinnen und Mieter zugänglich zu machen. „Nur wenn Förderinstrumente sozial treffsicher ausgestaltet sind und Investitionen in bezahlbaren Wohnraum wirtschaftlich tragfähig bleiben, kann der Weg zu den Klimazielen konsequent und sozial verträglich weitergegangen werden“, so der GdW-Präsident abschließend. (schi)

🏗️ Serielles Sanieren nimmt Fahrt auf – vom Pionierprojekt in die Breite! Wie schaffen wir es, den Gebäudebestand schneller, wirtschaftlicher und zugleich klimaneutral zu machen? Darüber diskutierten heute auf der @[EXPO REAL (Messe München)] am Verbände+ Stand @[Stolte Christian] (@[Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)], @[Tim-Oliver Müller] (@[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie]) und GdW-Hauptgeschäftsführerin @[Ingeborg Esser], moderiert von @[Michael Neitzel]. Im Mittelpunkt: die neue Rahmenvereinbarung SerSan 1.0 von GdW, Bauindustrie und dena. Und das Interesse des Marktes ist groß: 48 Teilnahmeanträge sind eingegangen – von regionalen ebenso wie überregionalen Anbietern. 💬 „Die Offenheit unserer Mitgliedsunternehmen für das serielle Sanieren hat deutlich zugenommen“, betonte Ingeborg Esser. Die Rahmenvereinbarung soll insbesondere kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen einen deutlich einfacheren und schnelleren Zugang zu seriellen Sanierungslösungen ermöglichen – wesentliche Schritte des aufwendigen europäischen Vergabeverfahrens werden bereits vorweggenommen. Das Potenzial ist enorm: Sechs unterschiedliche Gebäudetypen sowie verschiedene Sanierungs- und Effizienzstandards sollen dafür sorgen, dass Lösungen für einen möglichst breiten Bestand angeboten werden können. Klar wurde in der Diskussion aber auch: Klimaneutralität darf nicht mit maximaler Effizienz jedes einzelnen Gebäudes verwechselt werden. Entscheidend ist der Blick auf den gesamten Bestand. Begrenzte finanzielle Mittel müssen dort eingesetzt werden, wo sie die größte CO₂-Wirkung entfalten. Der GdW setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, auch EH 85 angemessen in der Förderung zu berücksichtigen. 🏭 Serielles Sanieren bietet dabei mehr als Kostenvorteile: Vorfertigung, Digitalisierung sowie die Verbindung von Planung und Bauen können Geschwindigkeit, Produktivität und Qualität deutlich erhöhen. Gleichzeitig schafft die Rahmenvereinbarung mehr Planungssicherheit für die Unternehmen und erleichtert Wohnungsunternehmen die Vergabe. Jetzt kommt es darauf an, aus dem großen Marktinteresse konkrete Projekte zu machen. Denn eines ist sicher: Serielles Sanieren ist längst mehr als ein Experiment – es kann zu einem wichtigen Baustein für den klimaneutralen Gebäudebestand werden.

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