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Gebäudemodernisierungsgesetz: Für Wohnungsunternehmen ändert sich mit Blick auf mietrechtliche Eckpunkte wenig

Berlin – Die schwarz-rote Koalition hat sich bei den mietrechtlichen Eckpunkte im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) geeinigt. Im Zuge der bereits beschlossenen Wahlfreiheit beim Einbau einer neuen Heizung sollen sich Vermieter im Falle, dass die Wahl auf eine neue fossile Heizung fällt, an den laufenden Heizkosten beteiligen müssen. Das Gesetz soll erst im November wirksam werden.

30. April 2026
Solarkollektoren auf Mehrfamilienhaus
Foto: Adobe Stock

„Für die weit überwiegende Mehrheit der Wohnungsunternehmen ändert sich durch die nun vorgelegten Regelungen wenig. Sie befinden sich seit Jahren auf einem klaren und konsequenten Dekarbonisierungspfad und haben die Klimaziele fest in ihrer strategischen Planung verankert. Der GdW empfiehlt weiterhin ausdrücklich den wissenschaftlich belegten CO₂-Praxispfad: Die Dekarbonisierung muss im Heizungskeller beginnen – insbesondere durch den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen oder, wo wirtschaftlich tragfähig, durch Fernwärme. Voraussetzung für den Fernwärmeeinsatz ist stets eine verlässliche und transparente Dekarbonisierungsstrategie der Energieversorger. Gasbasierte Lösungen spielen in der Wohnungswirtschaft perspektivisch – insbesondere im Neubau – keine Rolle mehr und haben daher für viele Unternehmen keine hohe Relevanz“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zum Beschluss der mietrechtlichen Eckpunkte im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Die nun beschlossenen Regelungen betreffen daher in erster Linie Einzeleigentümer beziehungsweise kleinere private Vermieter, die weiterhin auf fossile Heizsysteme setzen oder setzen müssen. Positiv mit Blick auf Planungssicherheit ist, dass hier ein Bestandsschutz für auch Neubauten vorgesehen ist, deren Bauanträge bereits vor dem Kabinettsbeschluss gestellt wurden. Ebenso zu begrüßen ist die angekündigte Härtefallregelung und die Berücksichtigung von selbstversorgenden Mietern.

Insgesamt gilt: Die Klimaziele im Gebäudesektor lassen sich nur erreichen, wenn praktikable Lösungen vor Ort ermöglicht und bestehende Dekarbonisierungspfade konsequent weiterverfolgt werden.

„Gleichwohl gibt es kritische Fälle: So kann etwa eine Havarie, bei der eine fossil betriebene Heizung kurzfristig durch ein gleichartiges System ersetzt werden muss, zu Nachteilen führen, da unmittelbar die neuen Vorgaben greifen – und das in einer ohnehin angespannten Notsituation. Hier sollte nachgebessert werden. Zudem erfassen die neuen Regelungen auch Hybridlösungen, was diese finanziell unattraktiver macht und damit eine technologieoffene und praxisnahe Übergangslösung erschwert“, Gedaschko. (schi)

Zum Abschluss des NEW bauhaus Festivals in Weimar hat Festivaldirektor @[Michael Rücker] zu einer Verbänderunde unter der Überschrift „Neustart Baustelle. Welche Geschäftsmodelle die Bauwirtschaft durch die Transformation tragen“ eingeladen, an der u.a. Dr. @[Christian Lieberknecht] (#GdW) teilnahm. In einem Impulsvortrag von @[Martin Langen] (@[B+L Marktdaten GmbH - construction market research]) wurde deutlich, dass auch künftig eine hohe Nachfrage nach Wohnungen in Deutschland besteht. Angesichts eines aktuellen Wohnungsbedarfs von ca. 1,2 Mio. und ca. 10 Mio. Menschen in beengten Wohnungen bedarf es mehr Neubau, auch als wichtige Fluktuationsreserve für den Wohnungsmarkt. @[Dirk Salewski] (@[Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen]) machte klar, dass sich in der aktuellen Lage kaum noch ein Haushalt eine neue Wohnung leisten kann. Man sollte daher hinterfragen, ob die hohen Standards des Bauens noch sinnvoll sind. @[Olaf Demuth] (@[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie], @[Zech Group]) verwies auf eine durchschnittliche Auslastung der Bauunternehmen von ca. 75 %, die im Wohnungsbau mit ca. 35-40 % noch deutlich geringer ausfällt. Dr. Tillman Prinz (Bundesarchitektenkammer) betonte, dass mit der Diskussion um den Gebäudetyp E und dem „Hamburg Standard“ der richtige Weg eingeschlagen wurde. Er sieht zudem Potenziale im Bestand. Dr. Christian Lieberknecht machte deutlich, dass es vor allem darum geht, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Er verwies auf serielles und modulares Bauen als innovativen Lösungsansatz. Mit der Neuauflage der Rahmenvereinbarung 2.0 stellt der GdW seinen 3.000 Mitgliedern 25 ausgewählte Konzepte zur Verfügung. Neben den Verbänden ist auch der Bund gefordert: Das angekündigte Gebäudetyp-E-Gesetz liegt noch immer nicht vor. Seine Verabschiedung ist dringend notwendig, um Baukosten zu reduzieren und dem Wohnungsneubau wieder Schwung zu verleihen.

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