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GdW begrüßt Eckpunkte zum Gebäudetyp E: Wichtiger Schritt für mehr Einfachheit beim Bauen – Regelung im Mietvertragsrecht nötig

Berlin – Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt ausdrücklich, dass nun Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgelegt wurden. Damit greift die Bundesregierung zentrale Forderungen des GdW auf, die für mehr Einfachheit, Rechtssicherheit und Kosteneffizienz beim Bauen dringend notwendig sind. Für eine vollständige Rechtssicherheit bei der Anwendung des Gebäudetyp E muss aber im Mietvertragsrecht noch eine eigenständige, klare Regelung geschaffen werden.

21. November 2025
Baustelle_c_GdW
Foto: GdW

Besonders begrüßt der GdW, dass der Gebäudetyp-E-Vertrag zivilrechtlich verankert werden soll. Ebenso positiv ist die Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder. Es bleibt damit bundeseinheitlich bei dem bekannten, verlässlichen bauordnungsrechtlichen Sicherheitsniveau. Zugleich soll Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik künftig keinen Mangel mehr darstellen. Auch zu begrüßen ist, dass die Regierung die Schaffung einer eigenen Rahmenvereinbarung oder eines Mustervertrages zum Gebäudetyp E – analog zur Rahmenvereinbarung 2.0 für serielles Bauen – unterstützen will. Wie schon bei der erfolgreichen GdW-Rahmenvereinbarung Serielles und modulares Bauen sagen wir hierbei unsere Unterstützung zu.

„Die Eckpunkte sind ein wichtiger Schritt, um das Bauen in Deutschland wieder einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Mit dem Gebäudetyp E haben wir erstmals die Chance, nicht nur mit steigenden, sondern auch mit sinkenden Baukosten zu rechnen. Das ist ein riesiger Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum“, erklärt GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Wir gewinnen die Freiheit zurück, innovative und wirtschaftliche Lösungen einzusetzen, ohne uns sklavisch an zahlreiche kostentreibende DIN-Normen halten zu müssen. Der Grundsatz ‚Safety First‘ bleibt dabei selbstverständlich gewahrt: Alle sicherheitsrelevanten Vorgaben gelten weiter. Genau diesen pragmatischen Ansatz haben wir als GdW nachdrücklich eingefordert.“

Von zentraler Bedeutung sind dabei einheitliche Rahmenbedingungen: „Der Gebäudetyp E kann zum dringend benötigten Bau-Turbo werden. Entscheidend wird aber sein, dass die Bundesländer in ihren Förderrichtlinien nicht wieder zusätzliche Standards einführen. Nur wenn die Eckpunkte konsequent auch im Förderrecht umgesetzt werden, können wir die Mietpreise im Neubau senken und echten Fortschritt erzielen“, sagt Gedaschko.

Eigenständige Regelung für das Mietvertragsrecht notwendig

Auch im Mietvertragsrecht muss eine eigenständige, klare Regelung geschaffen werden. Hier bleiben die Eckpunkte leider sehr vage und unzureichend. Damit würde aber verhindert, dass der Gebäudetyp E in der Vermietungspraxis zu juristischen Auseinandersetzungen über vermeintliche Mängel führt. Für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft ist diese Klarstellung zentral, denn ohne eindeutige mietrechtliche Bestimmungen wäre der Gebäudetyp E kaum anwendbar gewesen. Gerne unterstützen wir die Bundesregierung in dem nun folgenden Diskussionsprozess bei der Findung einer angemessenen Lösung.

Der GdW wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und setzt sich dafür ein, dass der Gebäudetyp E zu einem praxistauglichen und rechtssicheren Instrument wird, das Innovation ermöglicht und gleichzeitig Klarheit für Bauherren, Vermieter und Mieter schafft. Die Eckpunkte sind ein vielversprechender Anfang – doch damit der Gebäudetyp E tatsächlich zum Befreiungsschlag für preiswerteres Bauen werden kann, müssen die offenen mietrechtlichen Fragen zwingend geklärt werden. Wichtig ist aber auch, dass der weitere Prozess jetzt schnell vorangebracht wird. Der GdW erwartet, dass die gesetzlichen Regelungen noch im ersten Halbjahr 2026 zum Abschluss gebracht werden.

Wie gelingt erfolgreicher Stadtumbau? Eine beeindruckende Antwort auf diese Frage bot sich GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] und @[Frank Emrich], Verbandsdirektor des @[vtw - Verband Thüringer- Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.], bei der gemeinsamen Sommertour in Leinefelde. Seit vielen Jahren gestalten die kommunale Wohnungsgesellschaft WVL und die Wohnungsbaugenossenschaft LWG die Entwicklung der Stadt gemeinsam. Was nach der Wende mit Rückbau begann, entwickelte sich zu einer außergewöhnlich engen Partnerschaft. Das Besondere: Die Tiefe der Kooperation ist einzigartig. Gemeinsam wurden Gestaltungskonzepte entwickelt, die Stadt neu gedacht und zahlreiche Projekte umgesetzt. So entstehen nach und nach aus Wohngebäuden der 1960er-Jahre moderne und attraktive Wohnangebote. Erfahrungen aus den ersten Sanierungen fließen in weitere Projekte ein. Nachträglich angebaute Balkone, Aufzüge mit Laubengängen, ein verbesserter Schallschutz und neue Wohnungsschnitte zeigen, wie Bestandsgebäude zukunftsfähig gemacht werden können. Aktuell wird diese gemeinsame Stadtgestaltung im Rahmen der Landesgartenschau sichtbar: Mit dem „Blumenblock“ haben die Partner einen Wohnblock in ein außergewöhnliches Ausstellungsobjekt verwandelt. Neben den floralen Gestaltungen bietet eine original erhaltene Nostalgiewohnung spannende Einblicke in das Wohnen vergangener Jahrzehnte. Vor Ort tauschten sich @[Tino Hartlep] von der WVL und Jörg Schiering von der LWG mit Landrätin Dr. @[Marion Frant], Bürgermeister Christian Zwingmann, Staatssekretär @[Dr. Tobias J. Knoblich], GdW-Präsident Axel Gedaschko und vtw-Verbandsdirektor Frank Emrich über die erfolgreiche Stadt- und Quartiersentwicklung in Leinefelde aus. Leinefelde zeigt eindrucksvoll, was möglich ist, wenn kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen über Jahrzehnte hinweg gemeinsam an einer Vision arbeiten. #Sommertour #Leinefelde #Wohnungswirtschaft #Bestandsentwicklung #Stadtentwicklung #Quartiersentwicklung #Landesgartenschau

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