„Fast Lane fürs Wohnen“ – GdW kritisiert Mietpreisbremse und fordert Vorrang für Wohnungsbau

„Die Mietpreisbremse hat in den vergangenen 10 Jahren zu einer Zementierung angespannter Wohnungsmärkte geführt. Der zwischenzeitliche Vorstoß von Justizministerin Stefanie Hubig, die Mietpreisbremse auf Wohngebäude mit Baujahr bis 2019 auszuweiten, wurde glücklicherweise wieder zurückgenommen. Er wäre ein noch verheerendes Signal für Investitionen in den Wohnungsbau gewesen“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, dazu.
Fest steht: Die Baugenehmigungen sind seit Jahren rückläufig, auch die Baufertigstellungen sind 2024 deutlich eingebrochen. „Es werden nur diejenigen geschützt, die eine Wohnung haben. Die vielen Wohnungssuchenden werden dagegen seit langem alleine gelassen. Das ist in einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage und mit Blick auf die notwendige Ansiedlung von Arbeits- und Fachkräften Gift für die Zukunft Deutschlands. Die Politik muss dringend auch denen helfen, die eine Wohnung brauchen. Das würde zudem zur Entspannung der Mietpreise führen“, so Gedaschko.
Der am 28. Mai bekannt gewordene Entwurf zur Änderung des Baurechts wird leider keinen Beitrag dazu leisten, dass die Bagger rollen. Die Einführung eines Bau-Turbos wäre zwar ein richtiger Schritt. Das Gesetz muss aber auch zur Anwendung kommen. Der Entwurf sieht gerade im Bereich des kommunalen und behördlichen Abwägungsprozesses so viele Hürden vor, dass sich die Anwendbarkeit der Vorschrift in Grenzen halten wird. So soll mit §36a BauGB eine neue Vorschrift eingeführt werden, die den absoluten Ausnahmecharakter der Vorschrift unterstreicht. Damit würde sich die Gesetzestechnik der alten Bundesregierung fortsetzen: medienwirksame Überschriften, aber kein Durchbruch.
„Deutschland braucht jetzt eine echte ‚Fast Lane‘ fürs Wohnen! Wenn wieder bezahlbarer Wohnraum entstehen soll, muss das Regel-Dickicht endlich gelichtet werden – zumindest für eine begrenzte Zeit. Was für Windkraft und Stromtrassen längst gilt und bald auch für den Netzausbau gelten soll, muss auch für das Menschenrecht auf Wohnen Realität werden. Die Schaffung von Wohnraum insbesondere in angespannten Märkten muss gesetzlich als überragendes öffentliches Interesse verankert werden. Nur so lassen sich langwierige Ermessens- und Abwägungsprozesse verkürzen und Investitionen wieder ermöglichen“, sagte Gedaschko. (schi)