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Energiewirtschaftsgesetz: Übergangsregelung zu Kundenanlagen schafft wichtige Planungssicherheit – GdW fordert dauerhafte Lösung

Berlin – Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag hat sich dafür ausgesprochen, im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Übergangsregelung zu verankern, um sogenannte Bestands-Kundenanlagen bis Ende 2028 von den Regulierungsbestimmungen für Verteilnetzbetreiber auszunehmen. Dabei handelt es sich um lokale Energieversorgungsstrukturen – etwa Stromnetze innerhalb von Wohnquartieren oder Gebäudekomplexen –, über die Mieterinnen und Mieter direkt mit vor Ort erzeugtem Strom, beispielsweise aus Photovoltaikanlagen, versorgt werden. Diese Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Energieerzeugung und sind zentrale Bausteine für Mieterstrom- und Quartierskonzepte.

13. November 2025
GdW
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„Wir begrüßen die Schaffung eines Übergangszeitraums ausdrücklich als wichtigen Schritt hin zu mehr Planungssicherheit für die Betreiber solcher Anlagen“, sagt Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Damit wird zunächst verhindert, dass funktionierende und kosteneffiziente Modelle der dezentralen Energieversorgung – wie Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – durch übermäßige Regulierung ausgebremst werden.“

Gleichzeitig weist der GdW darauf hin, dass die nun vorgesehene Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2028 nur eine Zwischenlösung darstellt. Sie gilt ausschließlich für Anlagen, die bis zum Inkrafttreten der Regelung bereits angeschlossen wurden. „Deshalb bleibt es dringend erforderlich, eine dauerhafte, europarechtskonforme und bürokratiearme Lösung im EnWG zu verankern, so dass auch für Neuanlagen wieder rechtssicher geplant werden kann“, so Esser weiter. Hier zeigt die Begründung zum Gesetz zwar Ansatzpunkte. Diese sind aber nicht wirklich praxisgerecht, gerade wenn es durch die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie künftig zu Einbaupflichten für Photovoltaikanlagen kommt.

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Gemeinsam zur #Klimaneutralität – Halle zeigt, wie die #Wärmewende gelingen kann Zum Abschluss der #Sommertour von #GdW-Präsident Axel Gedaschko in Sachsen-Anhalt stand der Besuch des Energieparks Halle auf dem Programm. René Walther, Geschäftsführer und Arbeitsdirektor der Stadtwerke Halle GmbH, sowie Olaf Schneider, Geschäftsführer, und Dr. Katja Nowak von der EVH GmbH stellten die Roadmap Klimaneutralität 2045 der Energie-Initiative Halle vor. Die zentrale Botschaft: Klimaneutralität ist weit mehr als Klimaschutz. Sie bedeutet zugleich mehr #Versorgungssicherheit, größere #Unabhängigkeit von fossilen Energien, stabile Preise und eine stärkere regionale Wertschöpfung. Besonders beeindruckend ist der kooperative Ansatz. #Wohnungswirtschaft, #Stadtwerke und weitere Partner entwickeln die Wärmewende gemeinsam – in einem festen Netzwerk mit Lenkungskreisen, Arbeitsgruppen und einem kontinuierlichen Austausch zwischen Technik, Kommunikation und Strategie. So entstehen Lösungen, die nicht am Schreibtisch, sondern aus der #Praxis heraus entwickelt werden. Ein zentrales Projekt ist die kommunale #Wärmeplanung, die in Halle bereits vom Stadtrat beschlossen wurde. Grundlage ist ein digitaler Zwilling der Stadt mit Daten zu allen Gebäuden. Auf dieser Basis werden #Fernwärmeausbau, #Stromnetze und #Gebäudesanierungen aufeinander abgestimmt – mit dem Ziel, den heute noch überwiegend gasbasierten #Wärmesektor Schritt für Schritt zu #dekarbonisieren und gleichzeitig #bezahlbar zu halten. Deutlich wurde aber auch die Dimension der Aufgabe: Allein für den Ausbau der #Energieinfrastruktur rechnen die Stadtwerke mit Investitionen von rund 700 Millionen Euro in den kommenden zehn Jahren. Umso wichtiger sind langfristige #Planungssicherheit, enge #Partnerschaften und verlässliche politische #Rahmenbedingungen.

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