Energieeffizienzgesetz: Wohnungswirtschaft warnt vor Systemverschiebung und zusätzlicher Bürokratie
Die Wohnungswirtschaft leistet bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur systematischen Dekarbonisierung des Gebäudebestandes und wirkt trotz überwiegend mittelbarer Betroffenheit an der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie mit. Ebenso unterstützt der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW ausdrücklich den Ansatz, regulatorische Anforderungen auf das europarechtlich gebotene Maß zu begrenzen.
Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Wohnungswirtschaft eine differenziertere Betrachtung des vorliegenden Entwurfs erforderlich, da einzelne Regelungen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zusätzliche Unsicherheiten für die Praxis mit sich bringen können. Im Kern stellt sich die Frage, ob das Energieeffizienzgesetz weiterhin als unternehmensbezogenes Effizienzgesetz ausgestaltet bleibt oder ob es schrittweise zu einem gebäudebezogenen Daten- und Steuerungsregime weiterentwickelt wird, ohne dies ausdrücklich zu regeln.
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