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CO₂-Kostenaufteilungsgesetz: Evaluierungsbericht bestätigt funktionierendes Grundsystem – GdW sieht Korrekturbedarf bei Fernwärme

Berlin – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im April 2026 den Evaluierungsbericht zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz vorgelegt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das bestehende System grundsätzlich funktioniert – sieht aber zugleich an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Der Bericht bestätigt wichtige Positionen des GdW, macht jedoch auch strukturelle Schwächen deutlich, insbesondere bei der Berechnung der CO₂-Kosten im Bereich der Fernwärme.

20. April 2026
Eisenhans - stock.adobe.com
Eisenhans - stock.adobe.com

Seit Inkrafttreten des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes Anfang 2023 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern verursachungsgerecht aufzuteilen und gleichzeitig Anreize für energetische Sanierungen zu setzen. Der Evaluierungsbericht bestätigt nun, dass dieses System grundsätzlich funktioniert.

Insbesondere im Bereich der Mehrfamilienhäuser gelingt die Umsetzung effizient und weitgehend reibungslos. Die Integration in bestehende Heizkostenabrechnungen hat sich als praktikabel erwiesen und sorgt für eine hohe Anwendungssicherheit in der Breite des Marktes.

Auch das zentrale Instrument des Gesetzes – das Stufenmodell auf Basis tatsächlicher Verbrauchsdaten – wird im Bericht bestätigt. Eine Umstellung auf alternative Bemessungsgrundlagen, etwa über Energieausweise, wird ausdrücklich nicht empfohlen. Gründe sind unter anderem zusätzlicher administrativer Aufwand und methodische Unsicherheiten.

Umsetzung in der Praxis nicht überall überzeugend

Gleichzeitig zeigt die Evaluierung deutliche Schwächen in bestimmten Anwendungsfällen. Besonders in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Gasetagenheizungen ist die Umsetzung mit hohem administrativem Aufwand verbunden und erfolgt teilweise nur eingeschränkt.

Ein weiteres zentrales Ergebnis: Die politisch angestrebte hälftige Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern wird in der Praxis bislang verfehlt. Empirische Daten aus dem Jahr 2023 zeigen, dass Mieter einen deutlich höheren Anteil tragen – je nach Datengrundlage zwischen rund 64 und 74 Prozent.

Als Ursachen nennt der Bericht unter anderem gesunkene Energieverbräuche infolge der Energiekrise sowie methodische Effekte bei der Berechnung von Verbrauchsdaten.

Lenkungswirkung bislang begrenzt – Perspektive verbessert sich

Auch die gewünschte Lenkungswirkung des CO₂-Preises bleibt laut Evaluierung bislang begrenzt. Im Jahr 2023 lag der CO₂-Preis bei lediglich 30 Euro pro Tonne – zu wenig, um signifikante Investitionsanreize auszulösen.

Mit dem inzwischen deutlich gestiegenen CO₂-Preisniveau (bis zu 65 Euro pro Tonne im Jahr 2026) dürfte sich diese Bewertung jedoch perspektivisch verändern. Der Gesetzgeber hatte sich ursprünglich stärkere Impulse für energetische Sanierungen erhofft.

Fernwärme als zentrales Problemfeld

Besonders kritisch bewertet die Wohnungswirtschaft die Situation im Bereich der Fernwärme. Hier zeigt auch der Evaluierungsbericht erhebliche Defizite auf. Die Kombination aus pauschalen Preisermittlungen und der sogenannten „finnischen Methode“ zur Emissionsberechnung führt in der Praxis zu erheblichen Verzerrungen. In Einzelfällen liegen die angesetzten CO₂-Kosten beim Zwei- bis 2,3-Fachen der tatsächlich ausgewiesenen Emissionskosten.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Vermieter werden finanziell belastet, obwohl sie keinen Einfluss auf den eingesetzten Energieträger haben – etwa bei bestehendem Anschluss- und Benutzungszwang. Gleichzeitig bleiben Energieversorger, die maßgeblich für die Kostenstruktur verantwortlich sind, außen vor.

Auch die mangelnde Transparenz im Fernwärmesektor wird im Bericht ausdrücklich benannt. Fehlende oder verspätete Daten erschweren die Abrechnung und erhöhen den administrativen Aufwand erheblich.

Kein Systemwechsel, aber gezielte Korrekturen notwendig

Unterm Strich bestätigt der Evaluierungsbericht die Grundstruktur des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes und empfiehlt dessen Fortführung. Diese Einschätzung deckt sich in wesentlichen Punkten mit der Position des GdW.

Positiv bewertet die Wohnungswirtschaft insbesondere:

  • die Beibehaltung des Stufenmodells,
  • die verbrauchsbasierte, praxisnahe Abrechnung,
  • den Verzicht auf eine Umstellung auf Energieausweise.

Kritisch sieht der GdW hingegen zentrale systemische Schwächen:

  • fehlerhafte bzw. verzerrte Berechnung der CO₂-Kosten insbesondere bei Fernwärme,
  • fehlende Einbindung der Energieversorger in die Kostenverantwortung,
  • inkonsistente methodische Ansätze wie die „finnische Methode“.

Aus Sicht des GdW besteht hier dringender Korrekturbedarf. Denn überhöhte CO₂-Kosten wirken kontraproduktiv: Sie belasten die sozial orientierten Wohnungsunternehmen zusätzlich und schränken deren Investitionsfähigkeit ein – genau dort, wo eigentlich mehr Investitionen in Klimaschutz angereizt werden sollen.

Der Evaluierungsbericht liefert eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes. Während das System im Grundsatz funktioniert, zeigen sich in der praktischen Umsetzung deutliche Schwächen – insbesondere im Bereich der Fernwärme.

Für die Wohnungswirtschaft ist daher klar: Kein Systemwechsel, aber gezielte und zügige Korrekturen sind notwendig, um die Lenkungswirkung zu stärken und gleichzeitig die Investitionsfähigkeit der Unternehmen zu sichern. (schä/schi)

Den Evaluierungsbericht finden Sie hier.

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