Bundesregierung plant Maßnahmen gegen Schrottimmobilien
In einem dem Ausschuss vorgelegten Bericht der Bundesregierung wird darauf verwiesen, dass im Rahmen der Städtebauförderung Maßnahmen zum Umgang mit Schrottimmobilien förderfähig seien. Die Programme der Städtebauförderung unterstützen unter anderem Bau- und Ordnungsmaßnahmen, den Ankauf und die Sanierung von Problemimmobilien oder die Beratung von Eigentümern im Rahmen bestehender städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. In diesem Jahr würden für die Städtebauförderung erstmals eine Milliarde Euro (Verpflichtungsrahmen) Bundesmittel zur Verfügung stehen.
Die Fraktion Die Linke erklärte, die Kommunen würden jetzt rechtliche Klarstellungen für den Umgang mit Schrottimmobilien benötigen. Das habe auch der Deutsche Städtetag gefordert. Erst im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches etwas zu tun, reiche nicht aus. Außerdem wurde gefordert, dass es kein Recht auf Leerstand geben dürfe.
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