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Bundesregierung plant Maßnahmen gegen Schrottimmobilien

Berlin – Die Bundesregierung bereitet im Rahmen der geplanten Novelle des Baugesetzbuches ein städtebaurechtliches Maßnahmenpaket vor, um den Kommunen den Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien zu erleichtern. In einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am 28. Januar 2026 erklärte die Regierung, Schrottimmobilien hätten erhebliche negative Ausstrahlungen auf ganze Quartiere. Deswegen sollten den Kommunen wirkungsvolle Instrumente an die Hand gegeben werden, um diese Missstände zu bekämpfen zu können.

28. Januar 2026
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Pixabay

In einem dem Ausschuss vorgelegten Bericht der Bundesregierung wird darauf verwiesen, dass im Rahmen der Städtebauförderung Maßnahmen zum Umgang mit Schrottimmobilien förderfähig seien. Die Programme der Städtebauförderung unterstützen unter anderem Bau- und Ordnungsmaßnahmen, den Ankauf und die Sanierung von Problemimmobilien oder die Beratung von Eigentümern im Rahmen bestehender städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. In diesem Jahr würden für die Städtebauförderung erstmals eine Milliarde Euro (Verpflichtungsrahmen) Bundesmittel zur Verfügung stehen.

Die Fraktion Die Linke erklärte, die Kommunen würden jetzt rechtliche Klarstellungen für den Umgang mit Schrottimmobilien benötigen. Das habe auch der Deutsche Städtetag gefordert. Erst im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches etwas zu tun, reiche nicht aus. Außerdem wurde gefordert, dass es kein Recht auf Leerstand geben dürfe.

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