Kabinettsbeschluss über eine Grundgesetzänderung zur finanziellen Unterstützung von Kommunen – Wohnungswirtschaft kritisiert zu spätes Handeln

Berlin – Das Bundeskabinett hat am 24. Januar 2025 beschlossen, Artikel 143h des Grundgesetzes ändern zu wollen. Ziel ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit der Bund die Länder bei der finanziellen Entlastung der Kommunen unterstützen kann.
Mit der Grundgesetzänderung soll eine Ausnahmeregelung geschaffen werden, die den Bund angesichts des Bestandes an übermäßigen kommunalen Liquiditätskrediten ermächtigt, sich einmalig finanziell unmittelbar an den erforderlichen Maßnahmen der Länder zur Entlastung ihrer Kommunen zu beteiligen. Konkret heißt das: Der Bund dürfte dann maximal die Hälfte der Kosten übernehmen. Insgesamt geht es um Altschulden in Höhe von 31 Milliarden Euro, die vor allem in Form von Kassenkrediten angehäuft wurden. Diese Kredite, ursprünglich zur kurzfristigen Liquiditätssicherung gedacht, wurden vielerorts zur dauerhaften Finanzierung genutzt.
Die Regelung ist auch rückwirkend anwendbar: Länder, die bereits eigenständig Maßnahmen zur Entschuldung ihrer Kommunen ergriffen haben, sollen nicht benachteiligt werden.
„Mit dem heutigen Beschluss des Kabinetts haben wir den Weg geebnet für eine Rechtsgrundlage, damit der Bund die Länder bei der finanziellen Entlastung der Kommunen unterstützen kann. Das ist auch für die ostdeutschen Kommunen wichtig, da viele kommunale Wohnungsunternehmen seit der Wiedervereinigung unter der hohen Altschuldenlast aus DDR-Zeiten leiden. Diese Altschulden machen Investitionen in Neubau und Sanierungen für sozial orientierte Wohnungsunternehmen schwerer. Hier eine spürbare Entlastung zu schaffen, ist auch für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserem Land wichtig“, erklärte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Wohnungswirtschaft kritisiert zu spätes Handeln der Regierung
„Dieser eigentlich gute Vorstoß hätte zeitlich viel eher erfolgen sollen, damit er in dieser Legislaturperiode noch hätte umgesetzt werden können. Dieser Versuch wird mit Sicherheit nicht erfolgreich sein. Wichtig ist, dass in der kommenden Legislaturperiode ein entsprechender neuer Versuch unternommen wird“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Insbesondere für die ostdeutschen Kommunen und die dortigen sozial orientierten Wohnungsunternehmen ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von großer Bedeutung, denn sie haben immer noch hohe Altschulden aus der Zeit der DDR zu tragen. Nur durch weitere finanzielle Hilfen kann es gelingen, den sozial orientierten Wohnungsunternehmen auch angesichts teils sehr niedriger Mieten in ostdeutschen Regionen mit Blick auf den hohen Investitionsbedarf für klima- und altersgerechte Sanierungen sowie für den Wohnungsneubau wirksam unter die Arme zu greifen.
Entscheidung erst nach der Wahl erwartet
Obwohl der Vorschlag breite Zustimmung erfährt, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass der Entwurf vor der kommenden Bundestagswahl in Kraft treten wird. Die notwendigen politischen Mehrheiten und die knappe verbleibende Zeit machen eine rasche Umsetzung nahezu unmöglich.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte nach dem Ende der Ampel-Koalition zugesichert, den Gesetzentwurf noch vor der Wahl einzubringen. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst warf Scholz vor, ein Wahlkampfmanöver zu betreiben, da eine Umsetzung so kurz vor der Bundestagswahl als unrealistisch gilt. „Diese Grundgesetz-Änderung kurz vor Ende der Legislaturperiode vorzuschlagen, ist unseriös“, so Wüst. (zeis/schi)