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Bundesregierung beschließt Wohnungslosenbericht 2024

Berlin – Das Bundeskabinett hat am 8. Januar 2025 den vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegten Wohnungslosenbericht 2024 beschlossen. Mit diesem wird nach 2022 zum zweiten Mal ein gesamtdeutscher Überblick über die Situation wohnungsloser Menschen vorgelegt. Der Bericht enthält Informationen und Analysen über Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit im Bundesgebiet.

16. Januar 2025
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„Der Bericht zeigt, dass die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland unterschiedliche Formen und Ursachen hat und bei weitem kein rein städtisches Problem darstellt. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit hat der Bund daher den Weg geebnet, abgestimmt mit den Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft, die Herausforderung der Bekämpfung der Obdachlosigkeit langfristig anzugehen. Hierfür haben wir im letzten Jahr eine Kompetenzstelle des Bundes beim BBSR eingerichtet. Derzeit werden dort Maßnahmen erarbeitet, um zum Beispiel Frauen und Kinder in Obdachlosenunterkünften durch bessere Standards zu schützen“, sagte dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

„Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und damit auch Menschen, die gegenwärtig wohnungs- und obdachlos sind, eine Wohnung zu ermöglichen, investiert der Bund bis 2028 mehr als 20 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau. Auch die neue Wohngemeinnützigkeit, die am 1. Januar 2025 gestartet ist, kann hierbei helfen. Und mit der Erhöhung des Wohngeldes zu Jahresbeginn um durchschnittlich 15 Prozent unterstützt der Bund präventiv Menschen, die durch hohe Miet- und Energiekosten stark belastet werden.“

Zum Wohnungslosenbericht

Im Mittelpunkt des Berichtes stehen drei Gruppen von wohnungslosen Personen: Die untergebrachten wohnungslosen Personen, über die das Statistische Bundesamt Daten erhebt und jährlich eine Statistik erstellt, des Weiteren die Gruppen der verdeckt wohnungslosen Personen und die der wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft, zu denen das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen empirischen Forschungsauftrag vergeben hat, um mittels einer hochgerechneten Stichprobe entsprechende Informationen zu gewinnen.

Laut der Statistik und der empirischen Erhebung waren Ende Januar/Anfang Februar 2024 rund 439.500 Personen im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht, weitere rund 60.400 Personen bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen (verdeckt wohnungslose Personen). Rund 47.300 Personen lebten auf der Straße oder in Behelfsunterkünften. Berücksichtigt man rund 15.600 Doppelerfassungen, leben in Deutschland damit insgesamt rund 531.600 wohnungslose Menschen.

Dabei umfasst die Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen gemäß gesetzlicher Definition von Wohnungslosigkeit auch in Unterkünften für Geflüchtete untergebrachte Personen, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (z. B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie zur Vermeidung von ansonsten eintretender Wohnungslosigkeit in der Unterkunft verbleiben. Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Rahmen einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik berücksichtigt, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen. All dies sowie die Ausweitung der Gemeindestichprobe in der aktuellen empirischen Erhebung in Verbindung mit der Verringerung von Untererfassungen in der Statistik führt dazu, dass im Vergleich zu 2022 ein Anstieg der Wohnungslosenzahlen zu verzeichnen ist.

Die Bundesregierung sieht sich in der Verantwortung, zum Ziel der Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit beizutragen und hat deshalb in Übereinstimmung mit den Initiativen der Europäischen Union, das Ziel bekräftigt, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 in Deutschland zu überwinden. Hierfür wurde am 24. April 2024 der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen, der als bundesweiter Handlungsleitfaden erstmals die gemeinschaftlichen Anstrengungen aller Ebenen zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland abbildet. Er identifiziert Rahmenbedingungen und Herausforderungen. Mit seinen inhaltlichen Leitlinien und den Leitlinien zum Verfahren gibt es einen von allen beteiligten Akteuren akzeptierten und abgestimmten Handlungsrahmen. (stef)

Mehr Informationen zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit finden Sie https://bit.ly/44cW57D.

Den Wohnungslosenbericht 2024 finden Sie unter https://bit.ly/4h8WiyU.

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