Bundesrat verlangt einheitliche Gebäudedatenbank
Der Bundesrat betonte, dass die Wärmewende im Gebäudesektor ohne eine national einheitliche Gebäudedatenbank nicht gelingen könne. Die fragmentierte Datenlage und fehlende rechtliche Grundlagen erschwerten die Umsetzung. Gleichzeitig entstünden durch parallele Datenbanken, aus Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) sowie des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) unnötige Doppelstrukturen und hohe Kosten für Kommunen, Länder und den Bund. „Der Bundesrat weist auf die erforderliche Implementierung einer nationalen Gebäudedatenbank hin“, hieß es in der Unterrichtung. Im Interesse einer schnellen Umsetzung, Ressourceneffizienz und zur Vermeidung von Doppelstrukturen seien mehrere isolierte Datenbanken zu vermeiden. Die Länderkammer halte es für erforderlich, dass der Bund die rechtlichen Voraussetzungen und technischen Grundlagen für die Einrichtung einer einheitlichen, systemoffenen Datenbank schaffe, die der Umsetzung der EPBD, der EED, des WPG sowie dem Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts dienen könne.
Die Bundesregierung teilte die Einschätzung des Bundesrates allerdings nicht, dass die Einrichtung einer einheitlichen, systemoffenen Datenbank erforderlich sei. Die Entwicklung einer großen integrierten Datenbank sei aufgrund der hohen und sehr unterschiedlichen Anforderungen an die einzelnen Datenbanken nach Einschätzung der Bundesregierung nicht die effizienteste und sicherste Lösung. Die Bundesregierung halte es für zielführender, die einzelnen in ihrer Komplexität beherrschbaren Datenbanken, beispielsweise über Schnittstellen, miteinander zu verzahnen, sodass ein effizienter Datenaustausch gewährleistet sei und Doppelstrukturen vermieden werden könnten.
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