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Bundesrat verlangt einheitliche Gebäudedatenbank

Berlin – Der Bundesrat fordert Nachbesserungen am Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes. Vor allem die Datenerhebung und Datenverarbeitung sollen für die Gemeinden handhabbarer werden. Die Länderkammer verlangt „eine flächendeckende, standardisierte und datenschutzkonforme Gebäudedatenbank“. Das geht aus einer Stellungnahme des Bundesrats hervor, die als Unterrichtung vorliegt. Der Gesetzentwurf sieht Erleichterungen und eine vereinfachte Wärmeplanung für kleinere Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern vor, um den bürokratischen und finanziellen Aufwand zu senken.

10. September 2026
Mirko - stock.adobe.com
Foto: Mirko - stock.adobe.com

Der Bundesrat betonte, dass die Wärmewende im Gebäudesektor ohne eine national einheitliche Gebäudedatenbank nicht gelingen könne. Die fragmentierte Datenlage und fehlende rechtliche Grundlagen erschwerten die Umsetzung. Gleichzeitig entstünden durch parallele Datenbanken, aus Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) sowie des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) unnötige Doppelstrukturen und hohe Kosten für Kommunen, Länder und den Bund. „Der Bundesrat weist auf die erforderliche Implementierung einer nationalen Gebäudedatenbank hin“, hieß es in der Unterrichtung. Im Interesse einer schnellen Umsetzung, Ressourceneffizienz und zur Vermeidung von Doppelstrukturen seien mehrere isolierte Datenbanken zu vermeiden. Die Länderkammer halte es für erforderlich, dass der Bund die rechtlichen Voraussetzungen und technischen Grundlagen für die Einrichtung einer einheitlichen, systemoffenen Datenbank schaffe, die der Umsetzung der EPBD, der EED, des WPG sowie dem Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts dienen könne.

Die Bundesregierung teilte die Einschätzung des Bundesrates allerdings nicht, dass die Einrichtung einer einheitlichen, systemoffenen Datenbank erforderlich sei. Die Entwicklung einer großen integrierten Datenbank sei aufgrund der hohen und sehr unterschiedlichen Anforderungen an die einzelnen Datenbanken nach Einschätzung der Bundesregierung nicht die effizienteste und sicherste Lösung. Die Bundesregierung halte es für zielführender, die einzelnen in ihrer Komplexität beherrschbaren Datenbanken, beispielsweise über Schnittstellen, miteinander zu verzahnen, sodass ein effizienter Datenaustausch gewährleistet sei und Doppelstrukturen vermieden werden könnten. (pau)

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Mietkautionskonten dienen einem einzigen Zweck: der Sicherung von Ansprüchen aus konkreten Mietverhältnissen. Die Kaution ist in Deutschland gesetzlich auf drei Nettokaltmieten begrenzt und strikt vom Vermögen des Vermieters getrennt zu halten. Deshalb muss der Vermieter sie auf einem Treuhandkonto anlegen, bei vielen Mietern auf einem #Treuhandsammelkonto. Kurz: Ein Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko gibt es nicht, weil die Kaution immer nur Teil eines Mietverhältnisses ist und am Ende zum Beispiel vom Vermieter genutzt werden kann, wenn die Wohnung nicht in dem vertraglich geschuldeten Zustand zurückgegeben wird.   Deshalb sieht der GdW einen aktuellen Entwurf der europäischen Geldwäschebehörde AMLA sehr kritisch: Er würde alle Treuhandsammelkonten gleich behandeln und damit die bewährte risikoorientierte Praxis bei Mietkautionssammelkonten einschränken. Die Folge wäre, dass sämtliche Mieterinnen und Mieter nachträglich identifiziert und verifiziert werden müssten, mit erheblichem Aufwand für Wohnungsunternehmen und Mietende. Gerade für ältere Menschen, Betreuungsfälle oder Menschen mit sprachlichen Barrieren wäre das unverhältnismäßig.   Unsere Position ist klar: Regulierung muss risikogerecht und verhältnismäßig bleiben. Wir sind klar gegen Geldwäsche. Aber mit Mietkautionen erfolgt diese nicht! Deshalb haben wir uns an Bundesfinanzminister @[Lars Klingbeil] und Justizministerin Stefanie Hubig gewandt und setzen uns für eine ausdrückliche risikoorientierte Ausnahmeregelung ein.   Die AMLA lädt aktuell zu sektoralen Roundtables zu vereinfachten Sorgfaltspflichten (Simplified Due Diligence) ein. Diese Gelegenheit wird der GdW nutzen, um die Praxis der Wohnungswirtschaft einzubringen – für Regeln, die wirken, ohne unnötige Bürokratie zu schaffen.   #Wohnungswirtschaft #Bürokratieabbau #Geldwäscheprävention #AMLA #EU @[Ingeborg Esser] @[Axel Gedaschko] @[Christian Lieberknecht]

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