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Bundeskabinett beschließt Novelle des Wärmeplanungsgesetzes – Wohnungswirtschaft warnt vor Fehlsteuerungen

Berlin – Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 eine Novelle des Wärmeplanungsgesetzes beschlossen und will damit insbesondere kleine Kommunen entlasten. Kern der Reform ist die Einführung einer sogenannten „kleinen Wärmeplanung“ für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern. Nach Angaben des Bundeswirtschafts- und des Bundesbauministeriums sollen Aufwand und Verfahrensdauer deutlich reduziert werden, indem etwa umfangreiche Bestands- und Potenzialanalysen sowie die Entwicklung von Zielszenarien weitgehend entfallen.

3. Juni 2026
Pipelines of the district heating system.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche bezeichnete die Wärmeplanung als zentrales Instrument für die zukünftige Wärmeversorgung. Gerade kleinere Kommunen seien bislang häufig mit hohen Anforderungen konfrontiert gewesen. Das neue Verfahren solle es ermöglichen, innerhalb weniger Monate belastbare Wärmepläne zu erstellen und so insbesondere den ländlichen Raum zu entlasten.

Neben der vereinfachten Wärmeplanung sieht die Gesetzesnovelle weitere Änderungen vor. So sollen Datenerhebung und Datenverarbeitung praxistauglicher gestaltet und mit einem bundesweit nutzbaren „Datenraum Wärmeplanung“ digital unterstützt werden. Zudem werden Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Für Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern soll künftig bei der Fortschreibung der Wärmepläne auch die Kälteversorgung berücksichtigt werden.

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