Bundeskabinett beschließt Novelle des Wärmeplanungsgesetzes – Wohnungswirtschaft warnt vor Fehlsteuerungen
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche bezeichnete die Wärmeplanung als zentrales Instrument für die zukünftige Wärmeversorgung. Gerade kleinere Kommunen seien bislang häufig mit hohen Anforderungen konfrontiert gewesen. Das neue Verfahren solle es ermöglichen, innerhalb weniger Monate belastbare Wärmepläne zu erstellen und so insbesondere den ländlichen Raum zu entlasten.
Neben der vereinfachten Wärmeplanung sieht die Gesetzesnovelle weitere Änderungen vor. So sollen Datenerhebung und Datenverarbeitung praxistauglicher gestaltet und mit einem bundesweit nutzbaren „Datenraum Wärmeplanung“ digital unterstützt werden. Zudem werden Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Für Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern soll künftig bei der Fortschreibung der Wärmepläne auch die Kälteversorgung berücksichtigt werden.
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