Wohnungswirtschaft Online mobile Logo Wohnungswirtschaft Online desktop Logo
  • wiPlus
  • Bundespolitik
  • Europa & Welt
  • Landespolitik
  • Themen
  • Unternehmen
  • Mediathek
  • Publikationen
  • Abo
  • Newsletter
Wohnungswirtschaft OnlineWohnungswirtschaft Online
Abonnement Anmelden
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw

Bundeskabinett beschließt Novelle des Wärmeplanungsgesetzes – Wohnungswirtschaft warnt vor Fehlsteuerungen

Berlin – Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 eine Novelle des Wärmeplanungsgesetzes beschlossen und will damit insbesondere kleine Kommunen entlasten. Kern der Reform ist die Einführung einer sogenannten „kleinen Wärmeplanung“ für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern. Nach Angaben des Bundeswirtschafts- und des Bundesbauministeriums sollen Aufwand und Verfahrensdauer deutlich reduziert werden, indem etwa umfangreiche Bestands- und Potenzialanalysen sowie die Entwicklung von Zielszenarien weitgehend entfallen.

3. Juni 2026
Pipelines of the district heating system.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche bezeichnete die Wärmeplanung als zentrales Instrument für die zukünftige Wärmeversorgung. Gerade kleinere Kommunen seien bislang häufig mit hohen Anforderungen konfrontiert gewesen. Das neue Verfahren solle es ermöglichen, innerhalb weniger Monate belastbare Wärmepläne zu erstellen und so insbesondere den ländlichen Raum zu entlasten.

Neben der vereinfachten Wärmeplanung sieht die Gesetzesnovelle weitere Änderungen vor. So sollen Datenerhebung und Datenverarbeitung praxistauglicher gestaltet und mit einem bundesweit nutzbaren „Datenraum Wärmeplanung“ digital unterstützt werden. Zudem werden Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Für Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern soll künftig bei der Fortschreibung der Wärmepläne auch die Kälteversorgung berücksichtigt werden.

Wohnungswirtschaft warnt vor Schwächung
der strategischen Wärmeplanung

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt grundsätzlich das Ziel der Novelle, die kommunale Wärmeplanung effizienter und praxistauglicher zu gestalten. Gleichzeitig warnt der Verband davor, dass die vorgesehenen Vereinfachungen die strategische Aussagekraft der Wärmeplanung schwächen und Fehlentwicklungen begünstigen könnten.

Besonders kritisch sieht der GdW die geplante „kleine Wärmeplanung“. Die Einwohnerzahl sei kein geeignetes Kriterium, um über die planerische Tiefe zu entscheiden. Auch kleinere Gemeinden verfügten häufig über komplexe Siedlungs- und Versorgungsstrukturen sowie Potenziale für Nah- und Wärmenetze. Durch ein vereinfachtes Verfahren bestehe die Gefahr, dass wirtschaftlich sinnvolle netzgebundene Lösungen frühzeitig ausgeschlossen werden.

Der Verband warnt zudem vor sogenannten Lock-in-Effekten. Werden Gemeinden vorschnell als Gebiete für ausschließlich dezentrale Wärmeversorgung eingestuft, könnten langfristig Investitionen in Wärmenetze oder hybride Versorgungslösungen unterbleiben. Gerade die kleinen Kommunen seien für das Gelingen der Wärmewende entscheidend.

Darüber hinaus kritisiert der GdW, dass die kommunale Wärmeplanung weiterhin zu wenig mit dem Ausbau von Strom- und Wärmenetzen, der Transformation der Gasnetze sowie der Sanierung des Gebäudebestands verzahnt sei. Die Wärmeplanung müsse stärker zu einer integrierten Infrastrukturplanung weiterentwickelt werden. (tot/zeis)

Mehr Baugenehmigungen – aber trübe Stimmung beim #Wohnungsbau 🏗️ Die Baugenehmigungen steigen zwar (August: +6,8 %), doch von einer echten Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sind wir weit entfernt. Die harten Fakten: 👉 Massive Lücke: Wir brauchen jährlich 320.000 neue Wohnungen, erwarten in diesem Jahr aber nur rund 200.000 Fertigstellungen. 👉 Getrübtes Klima: Das ifo-Institut meldet für September -25,1 Punkte im Wohnungsbau; 41,3 % der Unternehmen klagen über Auftragsmangel. 👉 Das Kernproblem: Solange sich der Neubau wirtschaftlich nicht rechnet, bleiben genehmigte Wohnungen schlicht ungebaut. Was jetzt geschehen muss: 1. Gebäudetyp E schnell umsetzen: Einfacher Gebäudebasisstandard („E wie einfach“) baut kostentreibende Anforderungen ab. 2. Verlässliche Förderung: Förderlücken bei der Neubauförderung (EH55-Plus) und Kürzungen für 2027 müssen unbedingt vermieden werden. 3. Rahmen- und Investitionsbedingungen verbessern: Die Investorenkonferenz der Bundesregierung am 19./20. Oktober muss endlich konkrete wirtschaftliche Taten liefern.

0 Share

wi Wohnungspolitische Informationen 42/2026

wi_2642_eMag

WI 42/2026

  • Registrieren
  • Abonnement
  • Artikel ansehen
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Kündigung
  • Kontakt
  • Mediadaten
Wohnungswirtschaft Online Abonnement Anmelden

Unsere Partner

  • DigiWoh
  • BBA
  • BID
  • Housing Europe
  • Initative Wohnen
  • NaWoh
  • Praxispfad
  • DEWSWOS
  • EBZ
  • InWIS
  • © Copyright 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw