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Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf: Mehr Mittel für Bau- und Wohnungswesen geplant

Berlin – Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2025 den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 sowie die Eckwerte für das Jahr 2026 und die Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll demnach weiter steigen.

26. Juni 2025
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Konkret sieht der Entwurf vor, den Haushalt des Ministeriums von derzeit 6,7 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 7,4 Milliarden Euro im Jahr 2025 anzuheben. Für 2026 sind 7,6 Milliarden Euro eingeplant. Einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen umfasst das Finanzvolumen im Jahr 2025 rund 12 Milliarden Euro.

„Mit der Zündung des Bau-Turbos haben wir in der vergangenen Woche die Grundlage dafür geschaffen, dass künftig deutlich schneller gebaut, aufgestockt und nachverdichtet werden kann. Jetzt legen wir mit dem Investitions-Turbo nach. Mit Rekordmitteln für den sozialen Wohnungsbau schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Trendumkehr gelingt und wir den Bestand an Sozialwohnungen endlich wieder erhöhen. Von 2025 bis 2029 stellt der Bund die Rekordsumme von insgesamt 23,5 Milliarden Euro zur Verfügung“, erklärte Bundesbauministerin Verena Hubertz dazu.

Seit dem Jahr 2022 summieren sich die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau nach Angaben des Ministeriums damit auf rund 31,15 Milliarden Euro. Zusätzlich sind im Klima- und Transformationsfonds sowie im neuen Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ weitere Programmmittel für das Bauressort eingeplant. Aus Letzterem sind bis 2029 über 11 Milliarden Euro für den Wohnungsbau vorgesehen.

Auch die Städtebauförderung soll ausgeweitet werden. „Gutes Wohnen braucht auch ein lebenswertes Wohnumfeld, egal ob auf dem Land oder in der Stadt. Bis 2029 verdoppeln wir daher die jährlichen Mittel für die Städtebauförderung schrittweise auf 1,58 Milliarden Euro. Damit ist der Haushalt des Bauministeriums einer der zentralen Investitions- und Zukunftshaushalte des Bundes“, so Hubertz.

Mit dem Beschluss kann das parlamentarische Verfahren für den Haushalt 2025 beginnen. Die endgültige Verabschiedung erfolgt nach Beratungen im Bundestag. (tot/zeis)

#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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