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Bundesbauministerium legt Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen vor

Berlin – Anfang 2024 waren rund 530.000 Menschen in Deutschland wohnungslos, von denen rund 440.000 im System der Wohnungsnotfallhilfe versorgt wurden. Im April 2024 beschloss die Bundesregierung daher den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit, der eine Vielzahl von Maßnahmen enthält, um die Wohnungslosigkeit in Deutschland zu überwinden.

28. Januar 2026
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Die Unterbringung im System der Wohnungsnotfallhilfe wird jedoch weiterhin notwendig bleiben. Bei allen aktuellen und künftigen Fortschritten wird es immer soziale Notlagen geben, die eine zügige Prävention vor drohender Obdach- und Wohnungslosigkeit oder Hilfe bei Verlust der Wohnung erfordern. Das Bundesbauministerium hat daher in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einen Leitfaden über die Standards der Unterbringung wohnungsloser Menschen vorgelegt.

„Der Verlust der eigenen Wohnung und das Leben in einer öffentlichen Unterkunft stellen einen tiefen Einschnitt in die persönliche Freiheit und Selbstbestimmtheit dar. Und es kann jeden treffen: Frauen, Kinder und Jugendliche, alte Menschen. Es ist daher sehr wichtig, dass diese Episode kurz bleibt und die Unterkunft ein menschenwürdiges Umfeld bietet. Mit dem heute vorgelegten Bundesleitfaden, welcher die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zusammenfasst, Best Practices aufzeigt und Empfehlungen zur Ausstattung und Betreuung der Menschen ausspricht, möchte der Bund die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen“, sagte Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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🏗️ Serielles Sanieren nimmt Fahrt auf – vom Pionierprojekt in die Breite! Wie schaffen wir es, den Gebäudebestand schneller, wirtschaftlicher und zugleich klimaneutral zu machen? Darüber diskutierten heute auf der @[EXPO REAL (Messe München)] am Verbände+ Stand @[Stolte Christian] (@[Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)], @[Tim-Oliver Müller] (@[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie]) und GdW-Hauptgeschäftsführerin @[Ingeborg Esser], moderiert von @[Michael Neitzel]. Im Mittelpunkt: die neue Rahmenvereinbarung SerSan 1.0 von GdW, Bauindustrie und dena. Und das Interesse des Marktes ist groß: 48 Teilnahmeanträge sind eingegangen – von regionalen ebenso wie überregionalen Anbietern. 💬 „Die Offenheit unserer Mitgliedsunternehmen für das serielle Sanieren hat deutlich zugenommen“, betonte Ingeborg Esser. Die Rahmenvereinbarung soll insbesondere kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen einen deutlich einfacheren und schnelleren Zugang zu seriellen Sanierungslösungen ermöglichen – wesentliche Schritte des aufwendigen europäischen Vergabeverfahrens werden bereits vorweggenommen. Das Potenzial ist enorm: Sechs unterschiedliche Gebäudetypen sowie verschiedene Sanierungs- und Effizienzstandards sollen dafür sorgen, dass Lösungen für einen möglichst breiten Bestand angeboten werden können. Klar wurde in der Diskussion aber auch: Klimaneutralität darf nicht mit maximaler Effizienz jedes einzelnen Gebäudes verwechselt werden. Entscheidend ist der Blick auf den gesamten Bestand. Begrenzte finanzielle Mittel müssen dort eingesetzt werden, wo sie die größte CO₂-Wirkung entfalten. Der GdW setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, auch EH 85 angemessen in der Förderung zu berücksichtigen. 🏭 Serielles Sanieren bietet dabei mehr als Kostenvorteile: Vorfertigung, Digitalisierung sowie die Verbindung von Planung und Bauen können Geschwindigkeit, Produktivität und Qualität deutlich erhöhen. Gleichzeitig schafft die Rahmenvereinbarung mehr Planungssicherheit für die Unternehmen und erleichtert Wohnungsunternehmen die Vergabe. Jetzt kommt es darauf an, aus dem großen Marktinteresse konkrete Projekte zu machen. Denn eines ist sicher: Serielles Sanieren ist längst mehr als ein Experiment – es kann zu einem wichtigen Baustein für den klimaneutralen Gebäudebestand werden.

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