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Bundesbauministerium legt Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen vor

Berlin – Anfang 2024 waren rund 530.000 Menschen in Deutschland wohnungslos, von denen rund 440.000 im System der Wohnungsnotfallhilfe versorgt wurden. Im April 2024 beschloss die Bundesregierung daher den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit, der eine Vielzahl von Maßnahmen enthält, um die Wohnungslosigkeit in Deutschland zu überwinden.

28. Januar 2026
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Die Unterbringung im System der Wohnungsnotfallhilfe wird jedoch weiterhin notwendig bleiben. Bei allen aktuellen und künftigen Fortschritten wird es immer soziale Notlagen geben, die eine zügige Prävention vor drohender Obdach- und Wohnungslosigkeit oder Hilfe bei Verlust der Wohnung erfordern. Das Bundesbauministerium hat daher in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einen Leitfaden über die Standards der Unterbringung wohnungsloser Menschen vorgelegt.

„Der Verlust der eigenen Wohnung und das Leben in einer öffentlichen Unterkunft stellen einen tiefen Einschnitt in die persönliche Freiheit und Selbstbestimmtheit dar. Und es kann jeden treffen: Frauen, Kinder und Jugendliche, alte Menschen. Es ist daher sehr wichtig, dass diese Episode kurz bleibt und die Unterkunft ein menschenwürdiges Umfeld bietet. Mit dem heute vorgelegten Bundesleitfaden, welcher die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zusammenfasst, Best Practices aufzeigt und Empfehlungen zur Ausstattung und Betreuung der Menschen ausspricht, möchte der Bund die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen“, sagte Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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🏢 #Förderreform bremst #Klimaschutz und belastet Millionen Mieterinnen und Mieter Die geplante Reform der #Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) benachteiligt den vermieteten Mehrfamilienhausbestand massiv. In einem Brief an Ministerin @[Katherina Reiche] und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages macht die sozial orientierte #Wohnungswirtschaft deutlich: Damit werden die #Klimaziele, die #Investitionsfähigkeit der #Wohnungsunternehmen und das #bezahlbareWohnen gefährdet. Besonders gravierend ist die Kürzung bei energetischen Einzelmaßnahmen: Bei einem Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen sinkt die förderfähige Kostenbasis von bisher 360.000 Euro auf nur noch 153.000 Euro – ein Minus von 57,5 Prozent. GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] warnt: „Die #Bundesregierung kürzt die Förderung genau dort am stärksten, wo die größten #CO₂-Einsparungen erzielt werden können und wo die meisten Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen wohnen. Das ist weder sozial gerecht noch klimapolitisch nachvollziehbar.“ Auch die Förderung von #Effizienzhaus-Sanierungen bleibt hinter dem Notwendigen zurück. Wir fordern, den Bonus für sogenannte #WorstPerformingBuildings auf den Effizienzhausstandard 85 auszuweiten und die Anreize für das Erreichen von EH 70 deutlich zu verbessern. Nur so können wirtschaftliche Sanierungsschritte und das #SerielleSanieren wirksam in die Breite gebracht werden. Unsere zentralen Forderungen: ➤ Rücknahme der massiven Förderkürzungen bei #Mehrfamilienhäusern ➤ Gleichstellung von Mietern und vermieteten Wohnungsbeständen ➤ Einführung eines #Sozialbonus für bezahlbare Wohnungsbestände ➤ bessere Förderung für #WorstPerformingBuildings ➤ langfristig verlässliche #Förderbedingungen ➤ #Härtefallregelung für Betroffene der überlasteten KfW-Plattform „Die #Wärmewende darf nicht zur Förderwende zulasten der #Mieter werden“, so Gedaschko. „Diese Kürzungen sparen nicht beim Klimaschutzhaushalt. Sie sparen beim #Klimaschutz selbst.“

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