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Bundesbauministerium legt Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen vor

Berlin – Anfang 2024 waren rund 530.000 Menschen in Deutschland wohnungslos, von denen rund 440.000 im System der Wohnungsnotfallhilfe versorgt wurden. Im April 2024 beschloss die Bundesregierung daher den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit, der eine Vielzahl von Maßnahmen enthält, um die Wohnungslosigkeit in Deutschland zu überwinden.

28. Januar 2026
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Die Unterbringung im System der Wohnungsnotfallhilfe wird jedoch weiterhin notwendig bleiben. Bei allen aktuellen und künftigen Fortschritten wird es immer soziale Notlagen geben, die eine zügige Prävention vor drohender Obdach- und Wohnungslosigkeit oder Hilfe bei Verlust der Wohnung erfordern. Das Bundesbauministerium hat daher in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einen Leitfaden über die Standards der Unterbringung wohnungsloser Menschen vorgelegt.

„Der Verlust der eigenen Wohnung und das Leben in einer öffentlichen Unterkunft stellen einen tiefen Einschnitt in die persönliche Freiheit und Selbstbestimmtheit dar. Und es kann jeden treffen: Frauen, Kinder und Jugendliche, alte Menschen. Es ist daher sehr wichtig, dass diese Episode kurz bleibt und die Unterkunft ein menschenwürdiges Umfeld bietet. Mit dem heute vorgelegten Bundesleitfaden, welcher die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zusammenfasst, Best Practices aufzeigt und Empfehlungen zur Ausstattung und Betreuung der Menschen ausspricht, möchte der Bund die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen“, sagte Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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