Bürokratie statt Bau-Turbo: Warum das Vergabebeschleunigungsgesetz seinem Namen nicht gerecht wird
„Was als Turbo angekündigt wurde, wirkt in der Praxis wie ein weiterer Bremsklotz für den Bau bezahlbarer Wohnungen“, bringt es Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, auf den Punkt.
Bremsen statt Beschleunigen
Die Kritik am Gesetzentwurf ist deutlich – und kommt nicht nur vom GdW. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesbauministerin Verena Hubertz haben die Spitzenverbände der Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs gefordert. Vor allem die Regelung zur Losvergabe (§ 97 Abs. 4 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) steht im Fokus der Kritik.
So sieht der aktuelle Entwurf keine echte Flexibilisierung vor, sondern hält an hohen formalen Hürden und einem zusätzlichen Ausnahmetatbestand für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaschutz“ fest. Ergebnis: ein Flickenteppich an Vorschriften, unklare Begriffsdefinitionen und wachsender Dokumentationsaufwand für Auftraggeber – insbesondere auf kommunaler Ebene.
Serielle und modulare Bauweisen werden ausgebremst
Besonders betroffen ist das serielle und modulare Bauen – ein Ansatz, der gerade für den bezahlbaren Wohnungsbau große Potenziale bietet. Die starre Pflicht zur Fach- und Teillosvergabe verhindert jedoch praktikable Gesamtvergaben, die für diese Bauweisen zentral sind. Für viele Mitgliedsunternehmen des GdW bedeutet dies: Innovationspotenzial wird blockiert, dringend benötigter Wohnraum kann nicht zügig geschaffen werden.
„Wer schneller und günstiger bauen will, muss Gesamtvergaben ermöglichen – insbesondere dort, wo sie technisch, wirtschaftlich oder zeitlich sinnvoll sind“, fordert Gedaschko. Das gelte vor allem für soziale Wohnungsunternehmen, die unter wachsendem Kosten- und Zeitdruck stehen.
Koalitionsvertrag bleibt unerfüllt
Die Wohnungswirtschaft erinnert an die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, in dem eine grundlegende Überarbeitung und Vereinfachung des Vergaberechts angekündigt wurde. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf entfernt sich deutlich von diesem Ziel.
„Die Abweichung von der Losvergabe ist heute schon mit hohem Aufwand verbunden. Der neue Entwurf macht alles noch komplizierter – das ist das Gegenteil von dem, was versprochen wurde“, heißt es im gemeinsamen Schreiben von GdW, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem Zenralen Immobilien Ausschuss (ZIA).
Praxisgerechte Lösung notwendig
Der GdW und seine Partnerverbände schlagen daher eine einfachere und klarere Formulierung für das GWB vor: „Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen ganz oder teilweise zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.“ So ließe sich sowohl die Flexibilität für Auftraggeber wahren als auch die bewährte Losvergabe dort erhalten, wo sie sinnvoll ist – etwa im Bestand oder bei Sanierungen.
Die Zeit drängt
Deutschland braucht schnell mehr bezahlbaren Wohnraum – doch dafür müssen die politischen Rahmenbedingungen stimmen. Ein „Vergabebeschleunigungsgesetz“, das in Wahrheit Prozesse verlangsamt, gefährdet dieses Ziel.
„Wir brauchen ein Vergaberecht, das den Wohnungsbau ermöglicht – nicht eins, das ihn weiter erschwert“, sagt Gedaschko. „Nur wenn wir planbar, effizient und innovativ bauen können, schaffen wir die Wohnungen, die das Land so dringend braucht.“ (schi)
