Bilanz der Förderprogramme für Neubau, Eigentumserwerb und Genossenschaften im Jahr 2025
„Über 64.000 klimafreundliche Wohneinheiten konnten wir im vergangenen Jahr fördern. Trotz der vorläufigen Haushaltsführung und einer weiterhin herausfordernden Situation in der Baubranche ist das ein starkes Signal für die Verlässlichkeit unserer Programme und ein wichtiges Zeichen an die Bauwirtschaft, sagte dazu Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. „Branchenumfragen zeigen, dass die Eiszeit nun vorbei ist und Tauwetter eingesetzt hat. Wir verzeichnen seit mehreren Monaten steigende Baugenehmigungszahlen, die Stimmung der Bauwirtschaft ist wieder optimistischer, die Investitionen steigen. Mit der EH55-Plus-Förderung setzen wir deshalb zur richtigen Zeit einen Förderanreiz, um geplante Projekte auch wirklich zu bauen. Perspektivisch überarbeiten wir unsere Förderlandschaft und vereinfachen sie zu einer Zwei-Säulen-Förderung.”
EH55-Plus-Förderung
Seit dem 16. Dezember 2025 gibt es die zeitlich befristete Fördermöglichkeit für neue Gebäude mit Effizienzhausstandard 55 und 100 Prozent Erneuerbaren Energien. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Bis Ende des Jahres konnten bereits 13.988 Wohneinheiten mit einem Kreditvolumen von 1,3 Milliarden Euro gefördert werden. Die Summe der angestoßenen Investitionen beläuft sich auf rund 3,6 Milliarden Euro.
„Es ist sehr richtig und wichtig, dass die EH-55-Förderung wieder ermöglicht wurde. Die bisherigen Abrufzahlen zeigen aber, warum der Mittelabfluss bislang gering bleibt“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Unter den aktuellen Bedingungen rechnet sich der Neubau vielfach nicht: Die Förderkonditionen gleichen die stark gestiegenen Baukosten nicht aus, bezahlbare Mieten sind so kaum darstellbar. Gleichzeitig fehlt Planungssicherheit, weil unklar ist, wie lange das Programm Bestand hat. Hinzu kommen praxisferne Vorgaben zum Vorhabenbeginn, die insbesondere Projekte mit Generalübernehmern oder öffentlicher Ausschreibung faktisch von der Förderung ausschließen. Auch serielles Bauen wird derzeit behindert. Dabei sehen unsere Mitgliedsunternehmen kurzfristig ein Potenzial von rund 17.000 zusätzlichen Wohnungen. Wenn dieses Potenzial gehoben werden soll, braucht es Nachbesserungen: verlässliche Laufzeiten mindestens über 2026 hinaus, deutlich attraktivere Konditionen – etwa Zinssätze von rund einem Prozent – sowie praxistaugliche Regeln bei Vertragsabschluss, Ausschreibung und seriellem Bauen.“
Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Das Programm “Klimafreundlicher Neubau” fördert den Bau sowie den Ersterwerb von klimafreundlichen und energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können die Förderung durch zinsverbilligte Kredite bei ihrer Hausbank beantragen. Kommunen können Zuschüsse erhalten. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen. Die Zinskonditionen waren im September verbessert worden.
Im vergangenen Jahr wurden für das Programm KFN Förderzusagen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro erteilt. Insgesamt wurden so Investitionen von 13 Milliarden Euro angestoßen. Es wurden 36.747 Wohneinheiten gefördert.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)
Mit dem Programm KNN können klimagerechte und flächeneffiziente Neubauten sowie deren Ersterwerb gefördert werden. Die Bezahlbarkeit des Wohnraums soll durch eine Baukostenbegrenzung unterstützt werden. Die Förderung für Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Kommunen können Zuschüsse erhalten. Im September 2025 hatte es sowohl bei den Programm- als auch bei den Zinskonditionen Verbesserungen gegeben. Seitdem können noch mehr Projekte von der Förderung profitieren.
Bis Jahresende konnten 8.214 Wohneinheiten gefördert werden. Insgesamt wurden Förderzusagen in Höhe von rund 859 Millionen Euro erteilt und Gesamtinvestitionen von rund 2 Milliarden Euro angestoßen.
Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)
Mit dem Förderprogramm Wohneigentumsförderung für Familien unterstützen wir Familien mit Kindern beim Bau und Erwerb von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum. Ziel der Bundesregierung ist es weiterhin, Familien den Schritt ins Wohneigentum zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite und entlastet Familien somit schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum. Das neue Programm ist damit für Eigentümer eine verlässliche finanzielle Stütze und macht damit klimafreundliche Bauprojekte plan- und bezahlbar. Zudem wurden im vergangenen Jahr die Förderkonditionen des Programms durch Absenkung der Zinssätze verbessert.
Im Jahr 2025 wurde der Bau bzw. der Erwerb von 4.554 Wohneinheiten mit einem Kreditvolumen von 843,5 Millionen Euro bewilligt.
Jung kauft Alt (JkA)
Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ unterstützt Familien mit Kindern mit kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Familien haben damit unter anderem die Möglichkeit, neben dem städtischen Bereich auch in ländlichen und dünn besiedelten Regionen bestehende Häuser zu sanieren und dafür zu sorgen, dass ländliche Regionen weiter lebendig bleiben. Die Förderung kann mit weiteren Programmen der Sanierungsförderung kombiniert werden.
Im Jahr 2025 wurden 690 Förderzusagen mit einem Kreditvolumen von 80,03 Millionen Euro erteilt.
Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Mit dem Förderprogramm für genossenschaftliches Wohnen unterstützt die Bundesregierung Privatpersonen beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen und erleichtert somit den Zugang für potenzielle Mitglieder zu dauerhaft bezahlbarem Wohnen. Weiterhin wird mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen das Eigenkapital der Genossenschaften für investive Maßnahmen gestärkt.
Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung ist die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Zum 3. Februar 2026 wurden die Förderbedingungen noch einmal deutlich verbessert. Es sind nun Kredithöchstbeträge von 150.000 Euro möglich und der Tilgungszuschuss wurde auf 15 Prozent (vorher: 7,5 Prozent) verdoppelt. Im Jahr 2025 wurden 390 Förderzusagen mit einem Kreditvolumen von rund 28,8 Millionen Euro im Rahmen des Programms erteilt. (tot/schi)