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BGH-Urteil zu Kundenanlagen gefährdet Mieterstrom und Energiewende – GdW fordert schnelle gesetzliche Klarstellung

Berlin – Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Auslegung des Kundenanlagenbegriffs aus Mai 2025 sorgt in der Wohnungswirtschaft für erhebliche Verunsicherung. Nach der Entscheidung droht, dass bisher bewährte und kostengünstige Modelle der lokalen Stromversorgung in Wohnquartieren, Gewerbe- und Industriebauten künftig wie regulierte Verteilnetze behandelt werden. Damit wären massive Zusatzkosten, ein erheblicher Bürokratieaufwand und gravierende Hemmnisse für den Ausbau von Mieterstrom und Solaranlagen verbunden.

29. August 2025
Gebäude des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe
Nitschmann, Hans-Joachim

„Wenn jede Hausverteileranlage künftig wie ein reguliertes Netz behandelt werden müsste, steigen die Strompreise für Mieterinnen und Mieter deutlich – ohne jeglichen Mehrwert. Das Urteil gefährdet die Teilhabe der Bewohner von Mehrfamilienhäusern an der Energiewende und benachteiligt sie gegenüber Einfamilienhausbesitzern“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Besonders betroffen ist die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom- und Quartierskonzepten, die politisch gewollt und gerade erst durch Reformen gestärkt wurden. Die Wohnungswirtschaft sieht hier eine klare Gefährdung der Ausbauziele für erneuerbare Energien in den Städten.

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🏠 Klimaschutz im Gebäudesektor: realistisch, sozial ausgewogen, planbar Gestern endete die Frist für die Stellungnahmen zum #Klimaschutzprogramm der #Bundesregierung. Auch wir haben konkrete Vorschläge für den #Gebäudesektor eingereicht. Unsere Kernpunkte: ·        Kein politischer Druck zur Erhöhung der Sanierungsrate – stattdessen Orientierung am Praxispfad CO₂-Reduktion im Gebäudesektor ·        BEG-Förderung konsequent auf Einzelmaßnahmen ausrichten, 30 % Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle ·        Zehnjährige Verstetigung der BEG-Mittel im Klimatransformationsfonds ·        Experimentierklausel im Gebäudemodernisierungsgesetz, die CO₂-Bilanzansätze für ganze Wohnungsbestände als alternative Erfüllungsoption ermöglicht ·        Zusätzlicher Förderbonus für besonders ineffiziente Gebäude mit hohem Anteil einkommensschwacher Mieter  ·        Reform der Umlagegrenzen und Stärkung von Mieterstrom- und Kundenanlagen Die Stellungnahme finden Sie hier: https://lnkd.in/egJPhP2t #Klimaschutz #Wohnungswirtschaft #Gebäudesanierung #CO2Reduktion #BEG #Praxispfad @[Axel Gedaschko] @[Christian Lieberknecht] @[Ingeborg Esser] @[Initiative Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor] @[Dr. Ingrid Vogler] @[Dr. Sabine Schäfer] @[VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.] @[vdw Niedersachsen Bremen] @[VdW Bayern] @[vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen] @[BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.] @[VSWG Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V.] @[VdW saar - Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft]

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