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BGH-Urteil zu Kundenanlagen gefährdet Mieterstrom und Energiewende – GdW fordert schnelle gesetzliche Klarstellung

Berlin – Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Auslegung des Kundenanlagenbegriffs aus Mai 2025 sorgt in der Wohnungswirtschaft für erhebliche Verunsicherung. Nach der Entscheidung droht, dass bisher bewährte und kostengünstige Modelle der lokalen Stromversorgung in Wohnquartieren, Gewerbe- und Industriebauten künftig wie regulierte Verteilnetze behandelt werden. Damit wären massive Zusatzkosten, ein erheblicher Bürokratieaufwand und gravierende Hemmnisse für den Ausbau von Mieterstrom und Solaranlagen verbunden.

29. August 2025
Gebäude des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe
Nitschmann, Hans-Joachim

„Wenn jede Hausverteileranlage künftig wie ein reguliertes Netz behandelt werden müsste, steigen die Strompreise für Mieterinnen und Mieter deutlich – ohne jeglichen Mehrwert. Das Urteil gefährdet die Teilhabe der Bewohner von Mehrfamilienhäusern an der Energiewende und benachteiligt sie gegenüber Einfamilienhausbesitzern“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Besonders betroffen ist die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom- und Quartierskonzepten, die politisch gewollt und gerade erst durch Reformen gestärkt wurden. Die Wohnungswirtschaft sieht hier eine klare Gefährdung der Ausbauziele für erneuerbare Energien in den Städten.

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🚨 „Ein Frontalangriff auf die sozialverträgliche Wärmewende.“ Mit diesen deutlichen Worten kritisiert GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] auf SPIEGEL.de die Kürzungen bei der BEG-Förderung für Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden. Das Beispiel der @[Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt] macht die Dimension der Folgen für sozial orientierte Wohnungsunternehmen deutlich: Geschäftsführerin Monika Fontaine-Kretschmer erklärt, dass sie die Zahl der klimaschonenden Sanierungen in ihrem Unternehmen von rund 1.300 auf 2.000 Wohnungen steigern und dafür jährlich 100 Millionen Euro investieren will. Infolge der abrupten Förderkürzung im Juli müssen bereits fertige Sanierungspläne jetzt aber neu kalkuliert werden und können teilweise nicht mehr umgesetzt werden. Ausgerechnet Mehrfamilienhäuser, in denen der überwiegende der rund Mieterhaushalte mit häufig mittleren und niedrigen Einkommen lebt, trifft es besonders hart: Bei einem Gebäude mit zwölf Wohnungen sinken die förderfähigen Kosten von 360.000 auf nur noch 153.000 Euro – ein Minus von 58 Prozent. Gleichzeitig entfallen in der Regel die Tilgungszuschüsse für die wichtigen Effizienzhausstandards EH 70 EE und EH 85 EE. „Was gestern noch wirtschaftlich knapp darstellbar war, ist heute vielfach nicht mehr finanzierbar“, bringt Axel Gedaschko die Situation auf den Punkt. Die Folgen: weniger Sanierungen, fehlende Planungssicherheit und zusätzliche Belastungen für Mieterinnen und #Mieter. Dabei liegt die Sanierungsrate im Wohngebäudebestand bereits heute bei nur 0,67 Prozent. Für das Erreichen der Klimaziele wären rund zwei Prozent notwendig. Die Wärmewende braucht Verlässlichkeit und eine Förderung, die den Realitäten vermieteter Mehrfamilienhäuser gerecht wird – keine Kürzungen, die Investitionen verhindern. Zum ausführlichen Beitrag auf SPIEGEL Online (SPIEGEL+): https://lnkd.in/gVAFwQAv #GdW #Wohnungswirtschaft #Gebäudeförderung #BEG #Wärmewende #BezahlbaresWohnen #Klimaschutz

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