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BGH-Urteil zu Kundenanlagen gefährdet Mieterstrom und Energiewende – GdW fordert schnelle gesetzliche Klarstellung

Berlin – Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Auslegung des Kundenanlagenbegriffs aus Mai 2025 sorgt in der Wohnungswirtschaft für erhebliche Verunsicherung. Nach der Entscheidung droht, dass bisher bewährte und kostengünstige Modelle der lokalen Stromversorgung in Wohnquartieren, Gewerbe- und Industriebauten künftig wie regulierte Verteilnetze behandelt werden. Damit wären massive Zusatzkosten, ein erheblicher Bürokratieaufwand und gravierende Hemmnisse für den Ausbau von Mieterstrom und Solaranlagen verbunden.

29. August 2025
Gebäude des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe
Nitschmann, Hans-Joachim

„Wenn jede Hausverteileranlage künftig wie ein reguliertes Netz behandelt werden müsste, steigen die Strompreise für Mieterinnen und Mieter deutlich – ohne jeglichen Mehrwert. Das Urteil gefährdet die Teilhabe der Bewohner von Mehrfamilienhäusern an der Energiewende und benachteiligt sie gegenüber Einfamilienhausbesitzern“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Besonders betroffen ist die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom- und Quartierskonzepten, die politisch gewollt und gerade erst durch Reformen gestärkt wurden. Die Wohnungswirtschaft sieht hier eine klare Gefährdung der Ausbauziele für erneuerbare Energien in den Städten.

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