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Förderbedingungen für Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ angepasst

Berlin – Ab dem 1. September 2025 tritt eine Änderung in der Förderpraxis für den Wohnbau in Kraft: Künftig werden auch Küchen und Wohnküchen als Aufenthaltsräume anerkannt. Zuvor war in einem ersten Schritt der Baukostenvergleichswert angehoben worden. Das Bauministerium erhofft sich davon, dass die KNN-Förderung bei mehr Projekten in Anspruch genommen wird.

28. August 2025
B Visual Arts / shutterstock.com
Foto: B Visual Arts / shutterstock.com

„Grundsätzlich sind die Anpassungen zu begrüßen – sie werden aber nicht ausreichen, um den bezahlbaren Wohnungsneubau in den eigentlich notwendigen Größenordnungen voranzubringen“, sagt dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Bisher wurde die KNN-Förderung von Wohnungsunternehmen nicht in Anspruch genommen, da die Programmvorgaben viel zu restriktiv gestaltet waren. Baukostenobergrenzen lösen das Problem der aktuell hohen Baukosten nicht. Auch die Zinskonditionen sind nicht wirklich attraktiv, um neue Wohnungen zu bezahlbaren Mieten errichten zu können.“ 

Küchen und Wohnküchen

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