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„Bau-Turbo“-Gesetz geht ins parlamentarische Verfahren

Berlin – Der vom Bundeskabinett am 18. Juni beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bau-Turbo) soll in der am 7. Juli beginnenden Haushaltswoche des Bundestages in erster Lesung beraten werden. Wie ein Vertreter der Bundesregierung am 25. Juni 2025 in einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen mitteilte, soll der Bundesrat am 11. Juli zum Regierungsentwurf Stellung nehmen. Der Entwurf werde dann mit einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Eine öffentliche Anhörung des Ausschusses zu dem Gesetzentwurf soll am 10. September stattfinden.

25. Juni 2025
GdW
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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zur Beschleunigung von Bauvorhaben künftig von den bisher geltenden Vorschriften des Planungsrechts abgewichen werden kann, wie zum Beispiel von der Aufstellung eines Bebauungsplans. Zur Wahrung der kommunalen Planungshoheit bedarf eine Zulassungsentscheidung der Zustimmung der Gemeinde. Im Außenbereich soll der neue Paragraf 246e Baugesetzbuch (BauGB) aber nur eingeschränkt zur Anwendung kommen. Entscheidet sich eine Gemeinde dafür, den Bau-Turbo anzuwenden, kann innerhalb von zwei Monaten ein Bebauungsplan ersetzt werden. Dazu muss die Abweichung mit den Interessen der Allgemeinheit vereinbar sein und einem Vorhaben wie der Errichtung eines Wohngebäudes dienen. In Frage kommen auch die Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines Gebäudes, wenn dadurch neue Wohnungen geschaffen werden oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar gemacht wird. In diesen Fällen benötigte soziale und kulturelle Einrichtungen (beispielsweise Kindertagesstätten), können ebenfalls zugelassen werden.

Zur Verhinderung von Fehlentwicklungen gibt es aber in dem Entwurf auch Grenzen: So ist die Neuregelung bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Um die Umwelt weiterhin effektiv zu schützen, ist die Abweichung von Bauleitplänen nur dann möglich, wenn sie nach überschlägiger Prüfung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen hat. In begründeten Fällen sollen auch Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zulässig sein.

In der Aussprache lobte die CDU/CSU-Fraktion, der Bau-Turbo werde Wohnraum schaffen. Wichtig sei, dass die Kommunen weiter die Planungshoheit behalten würden. Es werde jetzt ein wichtiges Signal gesetzt. Die SPD-Fraktion zeigte sich erfreut, dass der Gesetzentwurf so schnell auf den Weg gebracht worden sei. Gemeinsam mit den Ländern würden jetzt die Rahmenbedingungen gesetzt, dass mehr gebaut werden könnte. Die Möglichkeit zur Ausweisung kultureller Infrastruktur sei sehr wichtig.

Die Oppositionsfraktionen zeigten sich sehr kritisch. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte an die hohen Baukosten und Zinsen. Oft fehle es den Unternehmen an der finanziellen Ausstattung, um Bauvorhaben beginnen zu können. Die Bundesregierung wies in diesem Zusammenhang Bedenken zurück, dass die kommunale Planungshoheit nicht mehr gewährleistet sein könnte. (hib/zeis)

🚨 „Ein Frontalangriff auf die sozialverträgliche Wärmewende.“ Mit diesen deutlichen Worten kritisiert GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] auf SPIEGEL.de die Kürzungen bei der BEG-Förderung für Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden. Das Beispiel der @[Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt] macht die Dimension der Folgen für sozial orientierte Wohnungsunternehmen deutlich: Geschäftsführerin Monika Fontaine-Kretschmer erklärt, dass sie die Zahl der klimaschonenden Sanierungen in ihrem Unternehmen von rund 1.300 auf 2.000 Wohnungen steigern und dafür jährlich 100 Millionen Euro investieren will. Infolge der abrupten Förderkürzung im Juli müssen bereits fertige Sanierungspläne jetzt aber neu kalkuliert werden und können teilweise nicht mehr umgesetzt werden. Ausgerechnet Mehrfamilienhäuser, in denen der überwiegende der rund Mieterhaushalte mit häufig mittleren und niedrigen Einkommen lebt, trifft es besonders hart: Bei einem Gebäude mit zwölf Wohnungen sinken die förderfähigen Kosten von 360.000 auf nur noch 153.000 Euro – ein Minus von 58 Prozent. Gleichzeitig entfallen in der Regel die Tilgungszuschüsse für die wichtigen Effizienzhausstandards EH 70 EE und EH 85 EE. „Was gestern noch wirtschaftlich knapp darstellbar war, ist heute vielfach nicht mehr finanzierbar“, bringt Axel Gedaschko die Situation auf den Punkt. Die Folgen: weniger Sanierungen, fehlende Planungssicherheit und zusätzliche Belastungen für Mieterinnen und #Mieter. Dabei liegt die Sanierungsrate im Wohngebäudebestand bereits heute bei nur 0,67 Prozent. Für das Erreichen der Klimaziele wären rund zwei Prozent notwendig. Die Wärmewende braucht Verlässlichkeit und eine Förderung, die den Realitäten vermieteter Mehrfamilienhäuser gerecht wird – keine Kürzungen, die Investitionen verhindern. Zum ausführlichen Beitrag auf SPIEGEL Online (SPIEGEL+): https://lnkd.in/gVAFwQAv #GdW #Wohnungswirtschaft #Gebäudeförderung #BEG #Wärmewende #BezahlbaresWohnen #Klimaschutz

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