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Abwägungsvorrang für Wohnungsbau – Koalition folgt GdW-Vorschlag

Berlin – Der Koalitionsausschuss hat sich auf einen Vorrang für den Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verständigt. Künftig soll – ähnlich wie bei der Sonderregelung fürWindkraftanlagen im EEG – in Abwägungsprozessen deutlich häufiger zugunsten neuer Wohnungen entschieden werden.

6. Dezember 2025
GdW/KI-generiert
GdW/KI-generiert

„Das ist ein klares Bekenntnis zum Menschenrecht auf Wohnen. Endlich setzt die Politik ein deutliches Zeichen: Wohnraum hat Vorrang“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft. „Dieser Schritt zeigt, dass die Bedürfnisse der Menschen in Deutschland wieder konsequent in den Mittelpunkt gestellt werden.“

„Es geht nicht darum, andere Belange zu entwerten“, so Gedaschko. „Vielmehr trifft die Politik eine klare Werteentscheidung: Wie viel ist uns das Recht auf Wohnen wert? Heute wurde die richtige Antwort gegeben.“

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🏗️ Baugenehmigungen steigen – jetzt muss aus Zuversicht bezahlbarer Wohnraum werden Die Genehmigungszahlen zeigen weiter nach oben: Im Juli wurden bundesweit 22.500 Wohnungen genehmigt, 1,9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Von Januar bis Juli waren es 148.800 Wohnungen – ein Plus von 12,9 Prozent. Besonders wichtig für den Mietwohnungsbau: Bei neuen Mehrfamilienhäusern stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen um 15,1 Prozent auf 79.700. Das ist ein ermutigendes Signal. Aber: Eine Genehmigung ist noch keine gebaute und vor allem keine bezahlbare Wohnung. Auch die jüngste ifo-Umfrage zeigt: Die Zuversicht im Wohnungsbau wächst, die aktuelle Geschäftslage bleibt jedoch schwierig. Was jetzt zählt: 🏠 Baukosten dauerhaft senken – mit einem praxistauglichen Gebäude-Basisstandard und weniger kostentreibenden Anforderungen. 🏠 Gebäudetyp E endlich rechtssicher machen. Die Verzögerungen dürfen so nicht weitergehen. 🏠 Serielles und modulares Bauen stärken und Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. 🏠 Neubauförderung verlässlich gestalten, insbesondere für das bezahlbare mittlere Mietsegment, und die EH55-Plus-Förderung über das Jahresende hinaus fortführen. 🏠 Bei der Sonder-AfA nach § 7b EStG das vorgeschriebene Effizienzhaus-Niveau auf den kostengünstigeren EH55-Standard absenken. 📣 Bezahlbarer Neubau braucht mehr als steigende Genehmigungszahlen. Er braucht Rahmenbedingungen, unter denen Wohnungsunternehmen tatsächlich bauen können – und Menschen sich die entstehenden Wohnungen leisten können.

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