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Wohnungswirtschaft im Westen: Wohnraumförderung ist verlässliche Hilfe für den Wohnungsbau

Düsseldorf – Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung gab heute gemeinsam mit der NRW.BANK die Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024 bekannt. Demnach wurden insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro für die Schaffung und Modernisierung von 12.847 Wohnungen bewilligt. Die Höhe des Mietwohnungsneubau lag dabei auf gleichem Niveau mit 6.726 Wohneinheiten. Der Schwerpunkt liegt in der Modernisierung bei 2.883 Wohneinheiten.

5. Februar 2025
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„Das Wohnraumförderprogramm des Landes NRW ist für die sozial orientierten Mitgliedunternehmen und -genossenschaften ganz entscheidend, wenn es darum geht, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen“, sagte dazu Alexander Rychter, Verbandsdirektor des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VdW) Rheinland Westfalen.

So leistet die Wohnraumförderung eine planbare und verlässliche Hilfe für den Wohnungsbau – auch vor dem Hintergrund der unruhigen Förderkulisse des Bundes. Zum einem unterstützt sie den Neubau, der weiterhin unter hohen Baukosten leidet, zum anderen energetische und generationengerechte Modernisierungen, welche die Zukunftsfähigkeit der Bestände sichern.

Die VdW-Mitglieder bauen und modernisieren seit vielen Jahren kontinuierlich und nachweislich gegen den Mangel an bezahlbaren Wohnungen an und übernehmen darüber hinaus Verantwortung für ihre Wohn- und Stadtquartiere. In vielen Projekten und Planungen stecken Engagement und Verantwortungsgefühl gleichermaßen. Das verdient Würdigung und Unterstützung – auch im Umgang mit Bewilligung und Genehmigung. Wer bezahlbare Wohnungen bauen und modernisieren will, sollte dies auch schnellstmöglich können und dürfen.“ (sta/schi)

Mietkautionskonten dienen einem einzigen Zweck: der Sicherung von Ansprüchen aus konkreten Mietverhältnissen. Die Kaution ist in Deutschland gesetzlich auf drei Nettokaltmieten begrenzt und strikt vom Vermögen des Vermieters getrennt zu halten. Deshalb muss der Vermieter sie auf einem Treuhandkonto anlegen, bei vielen Mietern auf einem #Treuhandsammelkonto. Kurz: Ein Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko gibt es nicht, weil die Kaution immer nur Teil eines Mietverhältnisses ist und am Ende zum Beispiel vom Vermieter genutzt werden kann, wenn die Wohnung nicht in dem vertraglich geschuldeten Zustand zurückgegeben wird.   Deshalb sieht der GdW einen aktuellen Entwurf der europäischen Geldwäschebehörde AMLA sehr kritisch: Er würde alle Treuhandsammelkonten gleich behandeln und damit die bewährte risikoorientierte Praxis bei Mietkautionssammelkonten einschränken. Die Folge wäre, dass sämtliche Mieterinnen und Mieter nachträglich identifiziert und verifiziert werden müssten, mit erheblichem Aufwand für Wohnungsunternehmen und Mietende. Gerade für ältere Menschen, Betreuungsfälle oder Menschen mit sprachlichen Barrieren wäre das unverhältnismäßig.   Unsere Position ist klar: Regulierung muss risikogerecht und verhältnismäßig bleiben. Wir sind klar gegen Geldwäsche. Aber mit Mietkautionen erfolgt diese nicht! Deshalb haben wir uns an Bundesfinanzminister @[Lars Klingbeil] und Justizministerin Stefanie Hubig gewandt und setzen uns für eine ausdrückliche risikoorientierte Ausnahmeregelung ein.   Die AMLA lädt aktuell zu sektoralen Roundtables zu vereinfachten Sorgfaltspflichten (Simplified Due Diligence) ein. Diese Gelegenheit wird der GdW nutzen, um die Praxis der Wohnungswirtschaft einzubringen – für Regeln, die wirken, ohne unnötige Bürokratie zu schaffen.   #Wohnungswirtschaft #Bürokratieabbau #Geldwäscheprävention #AMLA #EU @[Ingeborg Esser] @[Axel Gedaschko] @[Christian Lieberknecht]

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