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Wohnungswirtschaft im Westen: Wohnraumförderung ist verlässliche Hilfe für den Wohnungsbau

Düsseldorf – Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung gab heute gemeinsam mit der NRW.BANK die Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024 bekannt. Demnach wurden insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro für die Schaffung und Modernisierung von 12.847 Wohnungen bewilligt. Die Höhe des Mietwohnungsneubau lag dabei auf gleichem Niveau mit 6.726 Wohneinheiten. Der Schwerpunkt liegt in der Modernisierung bei 2.883 Wohneinheiten.

5. Februar 2025
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„Das Wohnraumförderprogramm des Landes NRW ist für die sozial orientierten Mitgliedunternehmen und -genossenschaften ganz entscheidend, wenn es darum geht, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen“, sagte dazu Alexander Rychter, Verbandsdirektor des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VdW) Rheinland Westfalen.

So leistet die Wohnraumförderung eine planbare und verlässliche Hilfe für den Wohnungsbau – auch vor dem Hintergrund der unruhigen Förderkulisse des Bundes. Zum einem unterstützt sie den Neubau, der weiterhin unter hohen Baukosten leidet, zum anderen energetische und generationengerechte Modernisierungen, welche die Zukunftsfähigkeit der Bestände sichern.

Die VdW-Mitglieder bauen und modernisieren seit vielen Jahren kontinuierlich und nachweislich gegen den Mangel an bezahlbaren Wohnungen an und übernehmen darüber hinaus Verantwortung für ihre Wohn- und Stadtquartiere. In vielen Projekten und Planungen stecken Engagement und Verantwortungsgefühl gleichermaßen. Das verdient Würdigung und Unterstützung – auch im Umgang mit Bewilligung und Genehmigung. Wer bezahlbare Wohnungen bauen und modernisieren will, sollte dies auch schnellstmöglich können und dürfen.“ (sta/schi)

#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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