Neue Thüringer Wohnungsbauförderung
Gefördert werden insbesondere Neubau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung und Sanierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen. Die Förderung erfolgt als zinsloses Baudarlehen, das durch signifikante direkte Zuschüsse ergänzt werden kann. Damit ergeben sich für Wohnungsunternehmen, Kommunen und weitere Vorhabenträger neue Fördermöglichkeiten für sozial gebundenen Mietwohnraum in Thüringen. Der vtw wurde im Rahmen der Erarbeitung der Richtlinie angehört und hat die Perspektive der Thüringer Wohnungswirtschaft in den Prozess eingebracht.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben mit angemessener Eigenleistung sowie die Einhaltung der miet- und belegungsrechtlichen Bindungen. Die Programmanmeldung ist ab sofort bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) möglich. Das für Wohnungsbau zuständige Ministerium ist das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI). Bewilligungsstelle ist die Thüringer Aufbaubank (TAB).
„Wirtschaftlicher, einfacher, schneller – dafür haben wir uns als Wohnungswirtschaft intensiv eingesetzt. Die neue Richtlinie schafft deutlich bessere Rahmenbedingungen für die dringenden Investitionen in Neubau und Bestand. Viele Unternehmen haben ihre Projekte bereits in den Startlöchern. Wenn Bewilligung und Förderung nun zügig greifen, kann die Richtlinie mehr bezahlbaren Wohnraum in Thüringen ermöglichen. Wie mehrfach avisiert, gehen wir von 150 Millionen Investitionsvolumen pro Jahr aus, womit sich etwa 700 bis 1.000 neue Sozialwohnungen realisieren lassen, sofern die Bundes- und Landesmittel bis 2030 stabil bleiben“, erklärte vtw-Verbandsdirektor Frank Emrich. (bra)

vtw-Verbandsdirektor Frank Emrich
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