Neue Thüringer Wohnungsbauförderung
Gefördert werden insbesondere Neubau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung und Sanierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen. Die Förderung erfolgt als zinsloses Baudarlehen, das durch signifikante direkte Zuschüsse ergänzt werden kann. Damit ergeben sich für Wohnungsunternehmen, Kommunen und weitere Vorhabenträger neue Fördermöglichkeiten für sozial gebundenen Mietwohnraum in Thüringen. Der vtw wurde im Rahmen der Erarbeitung der Richtlinie angehört und hat die Perspektive der Thüringer Wohnungswirtschaft in den Prozess eingebracht.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben mit angemessener Eigenleistung sowie die Einhaltung der miet- und belegungsrechtlichen Bindungen. Die Programmanmeldung ist ab sofort bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) möglich. Das für Wohnungsbau zuständige Ministerium ist das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI). Bewilligungsstelle ist die Thüringer Aufbaubank (TAB).
Digital-Abo
- Unbegrenzter Zugang - alle Inhalte auf wohwi.online lesen
- Aktuellste Informationen und Hintergründe aus Wohnungspolitik
- Exklusive Newsletter
Bereits Abonnent? Einloggen