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Zusätzliche BEG-Mittel
Zur Sicherstellung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat das Bundesfinanzministerium eine zweite überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 914.453 Millionen Euro genehmigt. Zur Begründung wird angeführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 in Höhe von rund 2,4 Milliarden Euro sowie die bereits erteilte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,2 Milliarden Euro nahezu vollständig in Anspruch genommen worden seien. Nach Darlegung des Bundeswirtschaftsministeriums reichten die Mittel demnach nur noch bis Anfang Juni. (hib)
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