Europapolitik ›› Fortsetzung 2025 erwarteten Leitlinien zur Implementierung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD in den Mitgliedstaaten. Insgesamt vermittelte Herr Jørgensen einen positiven Eindruck und bekräftige seine Bereit- schaft zum Dialog mit Interessensvertretern. (bue/zeis) Bundespolitik Mehr dazu unter https://bit.ly/4foe4xS GEBÄUDETYP E VON BUNDESKABINETT BESCHLOSSEN Berlin – Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz” beschlossen. Ergänzend dazu hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die finalen Leitlinien und Prozessempfehlungen vorgelegt, die das einfache Bauen in die Praxis bringen sollen. „Gebäudetyp E steht nicht nur für einfach und experimentell, sondern auch für entbürokratisiert. Gemeinsam mit der durch mein Haus und unseren Partnern erarbeiteten Leitlinie stellt die Vertrags- rechtsänderung durch das BMJ einen wichtigen Schritt für einfache- res, kostengünstiges und innovatives Bauen dar. Die BGB-Anpassung ermöglicht es, beim Gebäudetyp E rechtssicher vom Baustandard ab- zuweichen. Das ist eine große Erleichterung für Architekten, Planer, Bauträger und Bauherren”, so Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Parallel dazu habe man die gemeinsame Leitlinie ‚Einfach bauen‘ finalisiert. Das Praxisdokument ist in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bündnis bezahlbarer Wohnraum entstanden und bildet durch seine Beispiele und Prozessempfehlungen das Fundament für die Zusammenarbeit beim Gebäudetyp E. „Unser Ziel ist, auch in Zukunft qualitätsvoll zu bauen und dabei gleichzeitig schneller und günstiger zu werden, denn der Wohn- raumbedarf bleibt hoch. Mit dem Gebäudetyp E überlassen wir kostenintensive, komfortbezogene Entscheidungen darüber, wie künftig gewohnt werden soll, den Vertragsparteien. Das schafft mehr Freiraum, Bauherren finanziell zu entlasten. Ob ich dann 47 Steckdosen in meiner Dreizimmerwohnung brauche oder nur 30, kann ich in direkter Abstimmung und Abwägung mit meinem Planer entscheiden. Die Gebäudesicherheit, zum Beispiel die Statik oder der Brandschutz, bleibt davon unberührt”, sagte Geywitz. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Sachmangel anzusehen ist. WOHNUNGSWIRTSCHAFT ZEIGT SICH ENTTÄUSCHT ÜBER GESETZENTWURF „Wir brauchen den Gebäudetyp E, um schneller, innovativer und kostengünstiger zu bauen. Wir müssen weg von einer starren Normenwelt, die vieles lähmt. Der vorgelegte Entwurf ist allerdings mutlos, bleibt auf halber Strecke stehen und wird in der Praxis kaum Anwendung finden – nicht gerade der große Wurf, den sich unsere Branche erhofft hat. Der Gebäudetyp E ist vor allem eines: erweite- rungsfähig”, erklärte Axel Gedaschko, Präsident der Spitzenver- bandes der Wohnungswirtschaft GdW. Im Vermietungsbereich ist der Gebäudetyp E in seiner derzeitigen Form kaum anwendbar. Zwar sind Verträge zwischen Unternehmen von Aufklärungspflichten bei Anwendbarkeit des Gebäudetyps E be- freit, nicht aber Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern, also etwa dem Mieter. Es besteht ein erhebliches Risiko, dass die Anwendung dieses neuen Gebäudetypus ohne gesetzliche Klarstellungen zu Unsicherheiten und Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern führen wird. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn es um die Einhaltung technischer Normen wie der DIN-Standards geht. „Hier benötigen wir dringend eine gesetzliche Klarstellung, dass die Errich- tung von Gebäuden nach dem Gebäudetyp E keinen Mangel an der Mietsache darstellt”, sagte Gedaschko. bestimmte technische Normen und Regeln, wie zum Beispiel solche, die ausschließlich Komfort- oder Ausstattungsmerkmale betreffen, ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der Leistungspflicht sind, Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft setzt sich für effizientes, kostengünstiges und nachhaltiges Bauen ein. Der vorliegende Geset- zesentwurf verkompliziert jedoch den Bauprozess unnötig und birgt zahlreiche Risiken für die Praxis. (stef/schi) DIGITALISIERUNG BEIM GRUNDSTÜCKSKAUF: BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ VERÖFFENTLICHT GESETZENTWURF Berlin – Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags. Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt. Künftig soll er vollständig elektronisch stattfinden. Gleiches soll gelten für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare. Entsprechende Transaktionen können so schneller, effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden. „Bei der Digitalisierung des Notarwesens haben wir bereits viel erreicht. Jetzt digitalisieren wir auch die Abläufe beim Grundstücks- kauf. Notare, Behörden und Gerichte sollen sich im Nachgang der Beurkundung nicht mehr mühsam Briefe schreiben müssen, bevor ein Grundstück den Eigentümer wechseln kann. Künftig sollen sie Anzeigen, Anträgen und Genehmigungen elektronisch austauschen. 04 46/2024