Bundespolitik ›› Fortsetzung der aktuellen Haushaltslage sowie der wirtschaftlichen Aussichten komplett unrealistisch. Übrig bliebe also am Ende eine Verpflichtung, die alle maßlos überfordert – außer den Herstellern und verarbeiten- den Betrieben im Bereich der Gebäudeeffizienz. Der Vorschlag des BDI ist damit gesellschaftlich brisant, denn es verlieren sowohl die Eigentümer als auch die Mieter, weil wenig sinnvolle Maßnahmen teuer erkauft werden müssen. Die Klimaziele würden so dennoch nicht erreicht – damit würde es sich um eine Lose-Lose-Situation für alle Seiten handeln”, so Gedaschko. FALSCH: KLIMA- UND SOZIALPOLITISCH BLINDES HOCHSCHRAUBEN DER GEBÄUDEEFFIZIENZ Ein immer weiteres, letztlich unkontrolliertes Hochschrauben der Gebäudeeffizienz ist der unintelligenteste, weil teuerste Weg in Rich- tung Klimaziele. Seit Jahren wurden hier hunderte Milliarden Euro inklusive zig Milliarden an Subventionen ausgegeben, ohne dass sich der gewünschte Effekt mit Blick auf die Senkung des Energiever- brauchs im Gebäudebereich auch nur annähernd im gewünschten Ausmaß eingestellt hätte. Hier müssen unbedingt die Lehren aus den Fehlern der Vergangenheit gezogen werden. Denn allein in den 12 Jahren von 2010 bis Ende 2022 wurde in Deutschland die Un- summe von 545 Milliarden Euro in energetische Sanierungsmaßnah- men von Wohngebäuden gesteckt, ohne dass der Energieverbrauch durch Raumwärme pro Quadratmeter nach einem bereits erreichten Rückgang um ein Drittel zwischen 1990 und 2010 dann noch weiter gesunken wäre. Das haben Analysen von Zahlen des Bundeswirt- schaftsministeriums und des Bundesumweltamtes spätestens seit 2020 deutlich gemacht – und die Wohnungswirtschaft weist seit- dem mit Nachdruck auf diesen Missstand hin. Die Daten zeigen unmissverständlich: Viel hilft nicht viel. Im Gegen- teil! Viel Geld in die Gebäudesanierung zu stecken, ohne noch einen wirklich spürbaren Effekt zu erzielen, kommt letztlich dem Verbrennen von Geld gleich. Das ist obendrein noch schlecht fürs Klima, weil das Material für die Gebäudesanierung unter CO2-Ausstoß produziert, transportiert und verbaut werden muss. Kurzum: Die Energieeinspa- rung, die heute noch durch einen einseitigen Fokus aus Gebäudeeffi- zienz möglich ist, steht in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand. RICHTIG: KLUGE MISCHUNG AUS EFFIZIENZ MIT AUGENMASS, SMARTER TECHNIK, GRÜNER ENERGIEVERSORGUNG Der Weg, den wir stattdessen einschlagen müssen, ist günstiger für alle und viel besser fürs Klima: Er führt weg vom Gebäudeeffizienz- Fetisch, hin zu einer klugen, ausgewogenen Mischung aus Energieein- sparung mit Augenmaß und einem deutlichen Ausbau von digitaler Vermeidungstechnik zur Nutzerunterstützung. Dabei geht es um smarte, kostengünstige Geräte zur abgestimmten Wärmesteuerung in Wohnungen. Dazu gehört eine vernetzte, optimierte Anlagensteu- erung und die Befreiung der Energieerzeugung von CO2 – Defossi- lisierung genannt. Diese einfache Kombination aus Bausteinen für eine wirklich smarte Energiewende wird sehr viel mehr Effekt bei der CO2-Einsparung bringen und ist bei Weitem nicht so kostenintensiv – also gut für den Geldbeutel und besser fürs Klima. Weder Eigentümer noch Mieter werden so überlastet, soziale Spaltung wird verhindert und wir können die Klimaziele auf effiziente Weise ansteuern. (schi) WOHNUNGSWIRTSCHAFT ZUR VERLÄNGERUNG DER MIETPREISBREMSE: JETZT ALLE REGISTER FÜR BEZAHLBAREN WOHNUNGSBAU ZIEHEN Berlin – Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 in die Ressortabstimmung der Ampel-Koalition gegeben. Die Regelung soll bis Ende 2028 verlängert werden. Der Gesetzentwurf sieht höhere Anforderungen für die Begründung vor, wenn sie in einem bestimmten Gebiet wiederholt greifen soll. Das solle sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhalte, heißt es aus dem Justizministerium. „In der aktuellen Wohnungsbaukrise ist es für das Entstehen von neu- em, bezahlbarem Wohnraum und das Erreichen der Klimaziele von zentraler Bedeutung, dass das ohnehin schon sehr restriktive deutsche Mietrecht nicht noch weiter verschärft wird. Denn angesichts allseits stark gestiegener Preise muss die Investitionsfähigkeit der sozial orien- tierten Wohnungswirtschaft für die enormen Herausforderungen von Wohnungsmangel und Klimazielen unbedingt verbessert statt immer weiter eingeschränkt werden”, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, dazu. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass bei der Mietpreis- bremse lediglich die Möglichkeit zur Verlängerung eingeräumt werden soll, dafür aber künftig auch nachgewiesen werden muss, welche Maßnahmen zur Beseitigung des Wohnungsmangels konkret ergriffen wurden. Weitere Verschärfungen des Mietrechts, die ursprünglich angedacht waren, dürfen kein Thema mehr sein, denn der Koalitionsvertrag mit seinen Vorhaben zum Mietrecht wurde vor der sogenannten Zeitenwende verabredet. Seitdem sind die Preise enorm gestiegen. Eine zu Beginn der Legislaturperiode noch angedachte weitere Verschärfung der Kappungsgrenze würde die Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in bezahlbaren Woh- nungsbau und weitere wichtige Zukunftsaufgaben wie die energeti- sche und altersgerechte Sanierung komplett abtöten. „Eines ist aber auch klar: Das eigentlich befristete Instrument der Mietpreisbremse hatte innerhalb seines Wirkungszeitraums nicht zur Folge, dass der Weg für bezahlbaren Wohnungsneubau geebnet worden wäre. Eine Verlängerung der Mietpreisbremse sehen wir daher grundsätzlich extrem skeptisch. Es braucht einen klaren Anreiz für alle Beteiligten, insbesondere die Kommunen, dass Genehmi- gungsverfahren schneller und einfacher werden und ausreichend Bauland zur Verfügung gestellt wird – damit so der vom Bundesver- fassungsgericht geprüfte Grundsatz, dass die Mietpreisbremse ein befristetes Instrument ist, auch tatsächlich erfüllt wird”, so Gedasch- ko weiter. Es müssen jetzt alle Register für mehr bezahlbaren Wohnungsbau gezogen werden. Damit ein echter Bau-Turbo gezündet werden kann, ist das Baugesetzbuch zentral wichtig. „Es muss so gestaltet werden, dass der Bau von Wohnungen gegenüber anderen Belan- gen regelmäßig im Vordergrund steht. Dazu muss die Schaffung von Wohnraum gerade in sogenannten Mangelgebieten ganz offiziell als ‚überragendes öffentliches Interesse’ behandelt werden. Dabei ist auch die angedachte befristete Sonderregelung für den Wohnungs- bau in Form des § 246e BauGB-E unbedingt notwendig. Sie muss in die Gesetzesnovelle zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung aufgenommen werden. Dann kann sie ein wirksamer Hebel werden, um den Wohnungsmangel in unserem Land zu bekämpfen”, forder- te der GdW-Präsident. (schi) 02 43/2024