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Europäisches Parlament nimmt Omnibus I-Paket an

Brüssel - Nachdem der JURI-Ausschuss des Europäischen Parlaments am 11. Dezember 2025 der vorläufigen Einigung des Europäischen Parlaments und des Rats zum Omnibus I-Paket zugestimmt hatte, wurde das Paket am 16. Dezember 2025 im Plenum des Parlaments angenommen. Mit 428 Ja-Stimmen, 218 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen verabschiedeten die Europaabgeordneten die Richtlinie zur Vereinfachung der CSDDD- und CSRD-Vorgaben zur Sorgfaltspflicht und Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

18. Dezember 2025
artjazz - stock.adobe.com
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Im Hinblick auf die CSRD beschlossen die Abgeordneten, dass eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro gilt.

Zudem ist die branchenspezifische Berichterstattung freiwillig. Unternehmen, die zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet sind, dürfen diese Pflicht nicht an kleinere Geschäftspartner weitergeben. Unternehmen, mit weniger als 1.000 Beschäftigten sind somit von einer Verlagerung der Berichtspflichten geschützt und müssen keine über die in den Standards für die freiwillige Berichterstattung vorgesehenen Informationen hinausgehende Angaben machen.

Hinsichtlich der CSDDD wurde festgelegt, dass die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette auf sehr große Unternehmen beschränkt bleiben. Erfasst sind Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro.

In einem nächsten Schritt muss die Richtlinie noch formell vom Rat gebilligt werden. (bue)

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