Europäisches Parlament nimmt Omnibus I-Paket an
Im Hinblick auf die CSRD beschlossen die Abgeordneten, dass eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro gilt.
Zudem ist die branchenspezifische Berichterstattung freiwillig. Unternehmen, die zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet sind, dürfen diese Pflicht nicht an kleinere Geschäftspartner weitergeben. Unternehmen, mit weniger als 1.000 Beschäftigten sind somit von einer Verlagerung der Berichtspflichten geschützt und müssen keine über die in den Standards für die freiwillige Berichterstattung vorgesehenen Informationen hinausgehende Angaben machen.
Hinsichtlich der CSDDD wurde festgelegt, dass die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette auf sehr große Unternehmen beschränkt bleiben. Erfasst sind Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro.
In einem nächsten Schritt muss die Richtlinie noch formell vom Rat gebilligt werden. (bue)