EU-Parlament stimmt über Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Omnibus-Paket I ab
Der Bericht wurde in der geänderten Fassung mit 382 Ja-Stimmen, 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten stimmten auch dem Beschluss des Berichterstatters zu, den Bericht zur interinstitutionellen Verhandlung an den JURI-Ausschuss zurückzuverweisen.
Die Abgeordneten haben sich dafür ausgesprochen, dass nur Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro zur sozialen und ökologischen Berichterstattung verpflichtet sein sollten. Nur Unternehmen, die unter diese Regelung fallen, wären auch verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte gemäß den Taxonomie-Regeln, das heißt einer Klassifizierung nachhaltiger Investitionen, vorzulegen. Damit fällt ein Großteil der Mitgliedsunternehmen des GdW und seinen Regionalverbänden nicht unter die Berichtserstattungspflicht.
Die Berichtsstandards sollen weiter vereinfacht und reduziert werden, so dass weniger qualitative Angaben erforderlich wären, und die sektorspezifische Berichterstattung würde freiwillig werden. Kleinere Unternehmen würden vor den Berichtspflichten ihrer großen Geschäftspartner geschützt, die nicht mehr Informationen verlangen dürften, als in den freiwilligen Standards festgelegt sind.
Damit kann der Juri-Ausschuss die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat voraussichtlich am 18. November 2025 aufnehmen. Eine Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament und Annahme des Omnibus I -Pakets noch in diesem Jahr 2025 ist geplant. (öne)