EH55-Förderung startet – Zinssatz zu hoch für wirklich bezahlbaren Wohnraum
„Der Start der EH55-Förderung ist absolut richtig und wichtig, um die Stagnation im Wohnungsbau zu bekämpfen – der Zinssatz bleibt jedoch hinter unseren Erwartungen zurück. Die Förderung kann den Wohnungsbau zwar ankurbeln, doch es ist fraglich, ob dadurch wirklich bezahlbare Wohnungen entstehen“, erklärte dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft braucht Zinsen nahe einem Prozent, damit Neubaumieten bezahlbar sind und Projekte sich wirtschaftlich rechnen. Davon sind wir aktuell weit entfernt. Die sich aus den aktuellen Zinssätzen ergebenden Mieten von rund 17 Euro pro Quadratmeter sind für die meisten Menschen zu hoch und deutlich über dem Niveau, zu dem unsere Unternehmen Wohnraum anbieten. So bleibt die Förderung für viele Vorhaben eher ein theoretisches Angebot, während dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum weiter ausbleibt. Wäre der Zinssatz hingegen bei einem Prozent, lägen die Mieten bereits deutlich niedriger – bei rund 15 Euro pro Quadratmeter.
Eine weitere Stellschraube, an der dringend gedreht werden muss: die steuerliche Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b Einkommensteuergesetz. Bislang sind dafür ein Effizienzhaus-40-Standard und das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) vorgeschrieben. Um den Wohnungsbau im EH-55-Standard wirklich voranzubringen, sollte künftig bereits der Effizienzhaus-55-Standard ausreichen. Die Sonderabschreibung ist insbesondere für private Investoren relevant und entlastet die Inanspruchnahme der KfW-Förderung.
„In puncto mehr und bezahlbarer Wohnungsbau ist die Bundesregierung bislang die Hälfte des Weges gegangen – nun gilt es, die volle Meile zu gehen. Wenn sie es ernst meint mit mehr Wohnungen, sollte sie jetzt beim Zinssatz nachlegen“, sagte Gedaschko abschließend.
Weitere Informationen zur Förderung
Baureife Vorhaben werden mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheit gefördert. Damit wird der Bauüberhang kurzfristig aktiviert und mehr Wohnraum geschaffen. Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, Kommunen können einen Zuschuss von 5 Prozent erhalten. Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.
Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt. Der Kreditbetrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Förderung ist befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW: www.kfw.de/297, www.kfw.de/299 und www.kfw.de/498